Inhalt anspringen
Communiqué de presse de la capitale du Land de Wiesbaden

Vorsorgliches Abkochgebot aufgehoben

Das vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser in Wiesbaden wurde am Dienstagabend, 4. November, mit sofortiger Wirkung durch das Gesundheitsamt aufgehoben. Das Trinkwasser kann im gesamten Stadtgebiet wieder wie gewohnt verwendet werden. Alle Nachuntersuchungen waren unauffällig.

Zur Aufhebung der Abkochanordnung waren drei aufeinanderfolgende Wasserproben mit einwandfreiem Testergebnis notwendig. Die letzten Proben dieser Testserie wurden am Montag, 3. November, entnommen. Die Ergebnisse sind entsprechend der Trinkwasserverordnung nicht zu beanstanden.

Enterokokken vermehren sich nicht im Wasser, sondern gelangen durch fäkale Verunreinigungen von außen hinein. Sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Daher ist es oft schwierig, die Quelle solcher Verunreinigungen zweifelsfrei zu ermitteln. Auch in Wiesbaden konnte die Quelle der Verunreinigung bisher nicht ausfindig gemacht werden.

„Ich verstehe, dass die Situation in den vergangenen Tagen für einige Menschen mit Verunsicherungen einherging, auch wenn das Abkochgebot nur eine vorsorgliche Maßnahme war“, sagt Gesundheitsdezernentin Milena Löbcke. „Die Trinkwasserqualität in Deutschland ist besonders hoch aufgrund der regelmäßigen Testungen und Meldepflichten. Selbst bei kleinsten Hinweisen auf Verunreinigungen wird reagiert, so wie wir es in Wiesbaden umgesetzt haben. Dem hohen Trinkwasserstandard können wir alle auch in Zukunft vertrauen.“

In Wiesbaden unterliegt das Trinkwasser wie in ganz Deutschland strengsten Kontrollen. Die Anforderungen an die Qualität sind durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen festgelegt. Allein aus dem Verteilungsnetz der ESWE Versorgungs AG werden in Wiesbaden jedes Jahr weit über tausend Trinkwasserproben entnommen, die unterschiedliche analytische Untersuchungen durchlaufen.

Abschließend weist die Stadt noch einmal auf die Wichtigkeit der Notfallvorsorge hin. In einem großflächigen Krisenfall können Rettungs- und Einsatzkräfte nicht allen Unternehmen, Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig helfen. Daher ist es ratsam, eigene Vorkehrungen zu treffen. Unter wiesbaden.de/notfallvorsorge (Öffnet in einem neuen Tab) informiert die Stadt darüber, wie man sich auf Ausnahmesituationen vorbereiten kann.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise