Infos: EU-Regelung "Verification of Payee (VoP)"
Zum 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Regelung "Verification of Payee (VoP)" zur Sicherheit im Zahlungsverkehr in Kraft. Bitte prüfen Sie Ihre Zahlungsvorlagen.
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-weite Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen in Kraft: die sogenannte Verification of Payee (VoP). Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas sicherer zu gestalten und Fehlüberweisungen sowie Betrugsversuche wirksam zu verhindern.
Im Rahmen dieser Regelung wird künftig vor jeder Überweisung geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der hinterlegten IBAN übereinstimmt. Bei Abweichungen kann die Zahlung verzögert, abgelehnt oder nur nach zusätzlicher Bestätigung ausgeführt werden.
Damit Ihre Zahlungen an die Landeshauptstadt Wiesbaden weiterhin reibungslos und fristgerecht verarbeitet werden können, bitten wir Sie, bei künftigen Überweisungen – insbesondere bei bestehenden Daueraufträgen – darauf zu achten, dass als Zahlungsempfänger ausschließlich folgende Bezeichnung verwendet wird:
Landeshauptstadt Wiesbaden
Bitte überprüfen Sie Ihre gespeicherten Zahlungsvorlagen und passen Sie diese gegebenenfalls entsprechend an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung dieser neuen Sicherheitsmaßnahme.