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Alleinerziehend in Wiesbaden

Alleinerziehend - Rund ums Geld

Finanzielle Sicherheit ist für Alleinerziehende besonders wichtig. Hier finden Sie Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen sowie Anlaufstellen, die Sie unterstützen können.

Oftmals bringen die einschneidenden Veränderungen der Lebenssituation für Alleinerziehende zahlreiche Fragen zur wirtschaftlichen Situation mit sich. In dieser Rubrik finden Sie daher Informationen und Anlaufstellen rund um das Thema "Geld", wie zum Beispiel zu kommunalen und staatlichen Leistungen, die Sie gegebenenfalls für sich und Ihre Kinder in Anspruch nehmen können.

Arbeitslosengeld I

Wenn Sie arbeitslos sind und vorher mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Dies beträgt für Personen mit mindestens einem Kind circa 67 Prozent ihres Nettoeinkommens und wird befristet (je nach Lebensalter des Kindes zwölf bis 24 Monate) ausgezahlt.

Wichtig: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das heißt eine Kinderbetreuung sollte gesichert sein.

Einen Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie direkt über das Portal der Agentur für Arbeit online stellen oder Sie wenden sich für eine Beratung zu allen weiteren Detailinformationen und Antragstellung an:

Bürgergeld

In wirtschaftlich schwierigen Lagen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Bürgergeld. Dies umfasst finanzielle Leistungen zum Lebensunterhalt und bspw. auch die Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeit.

Sozialhilfe

Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht und Sie bereits eine Regelaltersrente erhalten oder (mit über 18 Jahren) dauerhaft voll „erwerbsgemindert“ sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Sozialhilfe). Diese Leistung muss beantragt und meist nach 12 Monaten verlängert werden.
Hinweis: Haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch Dritte, so geht diese vor (Nachrangprinzip).
Beratung, Antragstellung und Informationen erhalten Sie über das Sozialleistungs- und Jobcenter. Der allgemeine Kontakt lautet: sozialhilfewiesbadende

Kindergeld

Kindergeld erhalten Eltern mit Hauptwohnsitz in Deutschland für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr (derzeit 259 Euro pro Kind). Auch für Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung oder Studium oder unter bestimmten Voraussetzungen für arbeitslose Kinder wird Kindergeld (abhängig vom Einkommen des betroffenen Kindes) gezahlt. Bei getrenntlebenden Eltern erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten das Kindergeld mit ihrem Gehalt, alle anderen Eltern müssen dieses beantragen.

Kinderzuschlag - Familienkasse Hessen

Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Ihr Kind ist ledig und lebt in Ihrem Haushalt und Ihr Bruttoeinkommen als Alleinerziehende beträgt mind. 600 Euro) einen Kinderzuschlag erhalten.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten, können Sie zusätzliche Leistungen zur Förderung von Bildung und Teilhabe für Ihr Kind bekommen. Dies sind zum Beispiel Kosten für Mittagsverpflegung, Ausflüge und Fahrten, Lernförderung, Schulbedarf, Schülerbeförderung oder Sport- und Freizeitaktivitäten.

Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen (längstens 14 Monate). Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das Elterngeld Plus unterstützt.

Unterhaltsvorschuss

Kinder haben bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Unterhaltsvorschuss- oder -ausfallleistungen, wenn der Elternteil, bei dem es lebt, ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden (nicht aber wiederverheiratet) ist und der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zuschüsse zur Betreuung Ihres Kindes in Kindertagesstätten, Grundschulen und Tagespflege erhalten.

Steuererleichterungen

Auch im Rahmen der Steuererklärung können Alleinerziehende verschiedene steuerliche Entlastungen geltend machen.
Steuerrechtliche Bestimmungen werden laufend angepasst.

Rente für Verwitwete

Nach dem Tod Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin haben Sie Anspruch auf eine Rente für Verwitwete, wenn diese/r versicherungspflichtig gearbeitet hat. Seit der "Novellierung 2002" wird je nach Voraussetzungen die "kleine" oder die "große" Rente für Verwitwete ausgezahlt. Dieser Anspruch besteht auch, wenn die Ehepartner getrennt gelebt haben.

Halbwaisenrente

Nach dem Tod eines Elternteils haben alle ehelichen Kinder, Kinder unverheirateter Paare, adoptierte Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch Stief-, Enkel- und Pflegekinder Anspruch auf eine Halbwaisenrente.

Erziehungsrente

Sie sind geschieden und erziehen Kinder? Beim Tod des anderen Elternteils haben Sie möglicherweise dann Anspruch auf eine Erziehungsrente als Unterhaltsersatz. Diese ist nicht an das Rentenkonto des geschiedenen Ehepartners/der Ehepartnerin gebunden.

Wohngeld

Sie können als Mieterin oder Mieter, Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss oder Lastenzuschuss (Wohngeld) auf Antrag erhalten.
 
Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, ist jedoch kein Wohngeldzuschuss möglich, da die Unterkunftskosten bereits eingerechnet sind.

Wiesbadener Freizeitkarte

Mit der Wiesbadener Freizeitkarte können Eltern und Kindern zahlreiche Wiesbadener Freizeiteinrichtungen zum halben Preis nutzen. Diese gilt zum Beispiel für Frei- und Hallenbäder, Kurse der Volkshochschule, die Eisbahn, Kulturtage für Kinder und alle Angebote der Ferienprogramme des Amtes für Soziale Arbeit mit dem Logo "Familienkarte". Die Karte gilt ein Jahr und kostet derzeit 50 Euro. Die Freizeitkarte gibt es für alle Wiesbadener Familien mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren, Alleinerziehende mit Kindern unter 18 sowie Familien mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren, die Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

FamilienApp Hessen

Mit der FamilienApp Hessen können Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in Hessen zahlreichen Vorteile kostenlos und einkommensunabhängig nutzen. Dies sind zum Beispiel ein Unfallversicherungsschutz für kleine Kinder nicht berufstätiger Elternteile, wertvolle Tipps der Verbraucherzentrale und viele Vergünstigungen von Partnerunternehmen

Amt für Soziale Arbeit - Familienleistungen vor Ort

Hier können Sie sich einmal im Monat ohne Termin zu allen Familienleistungen in der Wiesbadener Innenstadt (aktuell an jedem dritten Donnerstag im Monat) individuell beraten lassen.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Hessen

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bietet einen Überblick über die aktuell geltenden Leistungen für Alleinerziehende.

Sozialkaufhaus

Im Sozialkaufhaus "Fast wie neu" können Sie sehr günstig gebrauchte Einrichtungsgegenstände und Kleidung etcetera erwerben.

SkF Anzieh-Treff

Familien mit geringem Einkommen erhalten im SkF Anziehtreff Schwangerschaftskleidung, Damen-und Kinderkleidung sowie Spielsachen, Kinderwagen und vieles mehr.

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