Inhalt anspringen
Gesundheitsförderung

Cannabis

Cannabis ist eine der am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen in Deutschland und steht seit der Teillegalisierung verstärkt im öffentlichen Fokus. Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung an Informationen zu Cannabis, zur Teillegalisierung, zu Prävention sowie Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Cannabispflanze

Was ist Cannabis?

Cannabis zählt zu den ältesten bekannten Nutz- und Heilpflanzen der Menschheit. Bereits vor mehreren tausend Jahren wurde Hanf unter anderem zur Herstellung von Textilien und Seilen genutzt und auch medizinisch eingesetzt. Als Rauschmittel verbreitete sich Cannabis über verschiedene Regionen der Welt und gewann in Europa vor allem ab dem 19. Jahrhundert an Bedeutung.

Die psychoaktive Wirkung entsteht hauptsächlich durch das Cannabinoid THC, das besonders in den Blüten der weiblichen Pflanze vorkommt, während andere Cannabinoide wie CBD nicht psychoaktiv wirken. 

Konsumiert wird Cannabis meist in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und Blätter) oder Haschisch (aus dem Harz der Blütenstände). Am häufigsten erfolgt der Konsum durch Rauchen, zum Beispiel in Joints oder Pfeifen. Seltener wird Cannabis auch in Lebensmitteln oder Getränken verarbeitet und oral aufgenommen.

Wie wirkt Cannabis?

Die Wirkung von Cannabis ist individuell unterschiedlich und hängt unter anderem von der konsumierten Menge, dem THC-Gehalt, der Konsumform und der persönlichen Verfassung ab.

Mögliche kurzfristige Wirkungen sind euphorische oder entspannende Gefühle, Veränderungen der Wahrnehmung, des Denkens und der Stimmung sowie eine verminderte Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit.  Neben als angenehm empfundenen Effekten sind auch unerwünschte Wirkungen wie Unruhe, Angst, Verwirrtheit oder Antriebslosigkeit möglich. 

Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen kann der Konsum gesundheitliche Risiken mit sich bringen, da sich das Gehirn noch in der Entwicklung befindet. Regelmäßiger oder früher Cannabiskonsum kann die geistige Leistungsfähigkeit, das Lern- und Erinnerungsvermögen sowie die schulische oder berufliche Entwicklung beeinträchtigen. Zudem kann das Risiko für psychische Erkrankungen, wie Angststörungen oder Psychosen, sowie für die Entwicklung einer Abhängigkeit erhöht sein.

getrocknete Cannabisblüten, die zu einem Joint verbaut werden

Was hat sich durch die Cannabisteillegalisierung geändert?

Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 01. April 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen zum Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen. Für Kinder und Jugendliche bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten. 

Erlaubt:

  • Jede erwachsene Person darf nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Im privaten Wohnbereich liegt die Grenze bei 50 Gramm getrocknetes Cannabis pro Erwachsenen.
  • Privater Eigenanbau mit maximal drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen. 

Nicht Erlaubt:

  • Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt weiterhin eine Straftat.
  • Konsum in und rund um Schulen, Kitas, Spielplätze, weitere Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in Sichtweite (entspricht 100m Radius) verboten.
  • Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Nachfolgend sind weiterführende Informationsangebote zum Thema Cannabis für unterschiedliche Zielgruppen zusammengestellt.

Kontakt

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise