Die Rückgabe der E-Tretroller ist abhängig vom jeweiligen Stadtgebiet in zwei Zonen unterteilt:
1. Stationsbasierte Bereiche
In bestimmten Zonen, wie dem Hauptbahnhof und dem Historischen Fünfeck (Kerninnenstadt), dürfen E-Tretroller ausschließlich auf von der Stadt eingerichteten, farblich markierten Abstellflächen zurückgegeben werden. In diesen Bereichen muss der Mietvorgang in einer gekennzeichneten Abstellfläche beendet werden – eine Rückgabe außerhalb dieser Stationen ist nicht möglich.
2. Free-Floating-Bereiche
In allen anderen Stadtgebieten ist die Rückgabe im sogenannten Free-Floating-System möglich. Das bedeutet, E-Tretroller dürfen im öffentlichen Raum, in der Regel auf dem Gehweg, abgestellt werden – sofern dabei die folgenden Regeln beachtet werden:
Der Roller soll möglichst parallel zum Gehweg an den Rand abgestellt werden, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen.
Nicht erlaubt ist das Abstellen:
- auf Radwegen
- auf Fluchtwegen oder Feuerwehrzufahrten
- in Ein- und Ausfahrten
- an Kreuzungsbereichen
- unmittelbar an Haltestellen
- an Baustellen
- auf Blindenleitsystemen
- auf Park- und Grünflächen
Hinweis zur Rückgabe
Um den Mietvorgang korrekt zu beenden, muss ein Abschlussfoto in der App gemacht werden. Dieses Foto dient als Nachweis dafür, dass der E-Tretroller ordnungsgemäß und regelkonform abgestellt wurde – entweder in einer Station oder in einem zulässigen Free-Floating-Bereich.