Seit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 sind Elektro-Tretroller erlaubt.
In Wiesbaden stellen aktuell drei Anbieter – Bolt, Dott und Voi – ihre E-Tretroller zur Miete bereit. Die Miete der E-Tretroller erfolgt über die App des jeweiligen Betreibers.
Die Anbieter müssen für ihren Betrieb eine quartalsweise Sondernutzungserlaubnis beantragen – verbunden mit klar definierten Auflagen und Bedingungen. Die Stadt arbeitet eng mit den Betreibern zusammen, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
Wo darf ich mit den E-Tretrollern fahren, wie mache ich es richtig?
E-Tretroller dürfen auf folgenden Verkehrsflächen genutzt werden:
Radwegen und Radfahrstreifen
gemeinsamen oder getrennten Geh- und Radwegen
Fahrradstraßen
Umweltspuren in Wiesbaden
Sofern diese Infrastruktur nicht vorhanden ist, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt.
Wichtig: Gehwege, Fußgängerzonen, Busspuren und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung dürfen nur befahren werden, wenn sie mit dem Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gekennzeichnet sind.
Wo können die E-Tretroller zurückgegeben werden?
Die Rückgabe der E-Tretroller ist abhängig vom jeweiligen Stadtgebiet in zwei Zonen unterteilt:
1. Stationsbasierte Bereiche
In bestimmten Zonen, wie dem Hauptbahnhof und dem Historischen Fünfeck (Kerninnenstadt), dürfen E-Tretroller ausschließlich auf von der Stadt eingerichteten, farblich markierten Abstellflächen zurückgegeben werden. In diesen Bereichen muss der Mietvorgang in einer gekennzeichneten Abstellfläche beendet werden – eine Rückgabe außerhalb dieser Stationen ist nicht möglich.
2. Free-Floating-Bereiche
In allen anderen Stadtgebieten ist die Rückgabe im sogenannten Free-Floating-System möglich. Das bedeutet, E-Tretroller dürfen im öffentlichen Raum, in der Regel auf dem Gehweg, abgestellt werden – sofern dabei die folgenden Regeln beachtet werden:
Der Roller soll möglichst parallel zum Gehweg an den Rand abgestellt werden, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen.
Nicht erlaubt ist das Abstellen:
auf Radwegen
auf Fluchtwegen oder Feuerwehrzufahrten
in Ein- und Ausfahrten
an Kreuzungsbereichen
unmittelbar an Haltestellen
an Baustellen
auf Blindenleitsystemen
auf Park- und Grünflächen
Hinweis zur Rückgabe
Um den Mietvorgang korrekt zu beenden, muss ein Abschlussfoto in der App gemacht werden. Dieses Foto dient als Nachweis dafür, dass der E-Tretroller ordnungsgemäß und regelkonform abgestellt wurde – entweder in einer Station oder in einem zulässigen Free-Floating-Bereich.
Wo kann ich E-Tretroller melden, die falsch oder behindernd abgestellt wurden?
Wer falsch abgestellte E-Tretroller entdeckt, kann sich direkt an die jeweiligen Anbieter wenden:
Alle im öffentlichen Straßenraum eingesetzten E-Tretroller müssen den Vorgaben der eKFV entsprechen. Dazu zählen:
Zwei voneinander unabhängige Bremsen
Funktionierende Licht- und Schalleinrichtungen
Beim Kauf eines privaten Modells ist zudem auf eine gültige Betriebserlaubnis zu achten. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht – der entsprechende Aufkleber am Fahrzeug weist darauf hin. Ohne diesen riskiert man ein Bußgeld.
Ab 14 Jahren: Grundsätzlich dürfen E-Tretroller ab dem 14. Lebensjahr genutzt werden.
Mietangebot: Die meisten Vermieter setzen jedoch Volljährigkeit voraus.
Führerschein: Für das Fahren ist kein Führerschein erforderlich.
Alkohol und Mitfahrer
Alkohol: Die Promillegrenzen entsprechen denen beim Autofahren. Bereits 0,5 bis 1,09 Promille können eine Ordnungswidrigkeit (mit Bußgeld und Fahrverbot) darstellen – ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Für Fahranfänger und Personen in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
Mitfahrer: Das gleichzeitige Befördern mehrerer Personen ist nicht erlaubt.
Bußgelder bei Verstößen
Ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
Ohne Versicherungsplakette: 40 Euro
Falsche Nutzung (z. B. Fahren auf dem Gehweg): 15 bis 30 Euro