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Umwelt, Natur und Klima

Gewerblicher Lärm

Gewerblicher Lärm entsteht durch laute Maschinen in Industrie und Handwerk. In Wiesbaden wurde er im Rahmen der Lärmminderungsplanung erfasst und hinsichtlich seiner Auswirkungen auf in der Nachbarschaft wohnende Personen bewertet.

Lärmmessung auf Baustelle
Stock-Image - Baustellenlärm

Gewerblicher Lärm entsteht sowohl bei der industriellen Produktion als auch in Handwerksbetrieben, in denen laute Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Der von diesen Anlagen ausgehende Lärm wurde in Wiesbaden im Rahmen der Lärmminderungsplanung erfasst und in seiner Wirkung auf die in der Umgebung wohnende Bevölkerung bewertet.

Rechtliche Grundlage zur Eindämmung des Gewerbelärms ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Grenzwerte beim Betrieb von Produktionsanlagen festlegt, deren Einhaltung durch das Staatliche Umweltamt kontrolliert wird.

Für die Bewertung, welches Maß an (zulässigem) gewerblichem Lärm hinzunehmen ist, wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) herangezogen.

Sie legt gebietsabhängige Richtwerte fest, die sich nach der jeweiligen bauplanungsrechtlichen Gebietskategorie unterscheiden. Die auf dieser Seite zum Download bereitgestellte Übersicht fasst die unterschiedlichen Richtwerte zusammen und stellt sie bezogen auf den maßgeblichen Immissionsort außerhalb von Gebäuden dar.

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