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Umwelt, Natur und Klima

Nachbarschaftslärm

In den eigenen vier Wänden ist der Mensch besonders lärmempfindlich, da im Wohnbereich der Geräuschpegel im Allgemeinen niedrig ist. Von der Nachbarschaft aufgedrängte Geräusche werden daher schnell als störend empfunden.

Kinder und Erwachsene prosten sich beim Feiern zu
Feiern an der frischen Luft

Nachbarschaftslärm umfasst alle Geräusche aus benachbarten Wohnungen und deren Außenbereichen.

  • Bei privaten Feiern im Freundes- und Familienkreis sollte beachtet werden, dass zur vorgerückten Stunde Nachbarn in ihrer Ruhe gestört werden können, wenn schallendes Gelächter oder allzu lebhafte Unterhaltungen bis zu ihnen durchdringen. Informieren Sie bei solchen Anlässen vorab die direkten Nachbarn. Nach 22 Uhr muss die Nachtruhe beachtet werden.
  • Bei der Benutzung von Musikinstrumenten in der Wohnung sollte die Zeit so gewählt werden, dass die Nachbarn möglichst wenig gestört werden. Die Benutzung von Schalldämpfern beim Erlernen bestimmter Instrumente kann helfen.
  • Rundfunk-, Fernsehgeräte und Musikanlagen dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Ruhezeiten, insbesondere die Nachtzeit, und Sonn- und Feiertage müssen eingehalten werden.

Als Folge von begründeten Beschwerden können Bußgelder verhängt werden. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz § 117.

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