Umweltzone Mainz-Wiesbaden
Wiesbaden und Mainz haben im Jahr 2013 eine gemeinsame Umweltzone eingeführt. Mit dieser Maßnahme wurde die Einhaltung der europaweit geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe unterstützt. Gesundheitliche Belastungen, die vom motorisierten Straßenverkehr ausgehen, konnten so verringert werden.
Kraftfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Die Luftqualität wird damit deutlich verbessert, was dem Schutz der Umwelt und unserer Gesundheit dient.
Die Umweltzone ist zudem ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide, die im Jahr 2030 verschärft werden.
Rechtliche Grundlage für den Wiesbadener Teil der Umweltzone ist die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Wiesbaden. Dieser sieht die Umweltzone für Wiesbaden vor. Sie trat am 1. Februar 2013 in Kraft.
Die Umweltzone umfasst große Teile des Wiesbadener Stadtgebiets. Diese sind im Einzelnen auf der Karte mit dem Geltungsbereich aufgeführt (siehe weitere Informationen: Umweltbundesamt - Umweltzonen in Deutschland). In Mainz ist die Fläche innerhalb des Autobahnrings Umweltzone. Die Bundesautobahnen sind generell ausgenommen.
Das Fahren ohne Feinstaubplakette oder gültiger Ausnahmegenehmigung wird mit einem Bußgeld geahndet.
Weitere Informationen
Umweltamt
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen