Lernförderung
Lernförderung der Schulsozialarbeit Kinder ist ein Angebot im Rahmen von Bildung und Teilhabe für Schulkinder der Klassen 1 bis 4.
Die Nachhilfe kommt zum Kind
Lernförderung direkt an der Grundschule.
Kinder sollen Unterstützung genau dort bekommen, wo ihr Förderbedarf sichtbar wird: in der Schule.
Mit dem Angebot „Die Nachhilfe kommt zum Kind“ bringt das Amt für Soziale Arbeit BuT-Lernförderung direkt an Grundschulen.
Gemeinsam mit Schule, Schulsozialarbeit Kinder, Eltern und externen Lernförderträgern wird ein niedrigschwelliges Förderangebot vor Ort geschaffen. Die Unterstützung richtet sich an lernzielgefährdete Kinder der Jahrgänge 1 bis 4 und findet in kleinen Lerngruppen statt – insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Die Vorteile:
- Förderung direkt in der Schule
- Kurze Wege für Kinder und Familien
- Begleitung bei der Antragstellung
- Zentrale Koordination aller Beteiligten
- Frühzeitige Unterstützung im vertrauten Umfeld
So können mehr Kinder mit Anspruch auf Bildung und Teilhabe erreicht und gezielt gefördert werden.
Antrag auf Bildung und Teilhabe
Für die Teilnahme an der Lernförderung kann ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erforderlich sein. Die Schulsozialarbeit Kinder unterstützt Familien bei Bedarf bei der Antragstellung.
Weitere Informationen und den Antrag auf Bildung und Teilhabe finden Sie hier:
