Ehrenbeirat zum Erhalt des Feuerwehr Museums
Zum Erhalt des Museums der Feuerwehr Wiesbaden wurde am 15.September 2017 ein Ehrenbeirat ins Leben gerufen, dem drei Mitglieder angehören.
Mit Unterstützung einer Vielzahl von Mitgliedern der Berufs-, Werk- und Freiwilligen Feuerwehr aus Wiesbaden wurde eine große Anzahl von Exponaten, Modellen, Schriften, Feuerwehrtechnik, Bekleidung und vielem mehr in jahrzehntelanger liebevoller Fleißarbeit gesammelt, hergestellt, restauriert und katalogisiert.
Hieraus ergibt sich ein unschätzbares Museum der Feuerwehrgeschichte in Wiesbaden für deren Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte. Eigentümer des Museums mit seinen Sammlungen und Exponaten ist die Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch den jeweiligen Amtsleiter der Berufsfeuerwehr. Im Jahre 2017 wird auf Vorschlag des Pensionärs Georg Sack, der Mitarbeiter Stefan Gärth und Thorsten Kees unter der Verantwortung des amtierenden Amtsleiters, Leitender Branddirektor Harald Müller, ein Ehrenbeirat gegründet und benannt:
- Oberbürgermeister Sven Gerich
- Brandoberinspektor i.R. Walter Emmelheinz
- Stadtbrandinspektor a.D. Gerhard Beil
Der Ehrenbeirat besteht immer aus mindestens drei ehrenamtlichen Mitgliedern. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes ist der Ehrenbeirat auf Vorschlag der verbleibendenden Ehrenbeiratsmitglieder innerhalb von drei Monaten durch den amtierenden Amtsleiter der Berufsfeuerwehr mit der Berufung eines neuen Mitgliedes zu ergänzen.
Aufgabe und Ziel dieses Ehrenbeirates ist es, auf ehrenamtlicher und ideeller Basis den dauerhaften Erhalt des Feuerwehrmuseums bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden zu unterstützen, zu fördern und zu erhalten. Die Mitglieder des Ehrenbeirates erklären sich bereit, ihren gesamten persönlichen Einfluss zu nutzen, um dieses gemeinsame Ziel zu verfolgen.
Der Ehrenbeirat trifft sich zweimal pro Jahr auf Einladung des amtierenden Amtsleiters, um diese Ziele zu erörtern, sich davon zu überzeugen, dass der Erhalt des Museums weiter gesichert ist und um weitere gemeinsame Aufgaben und Ziele zu definieren. Hierzu ist jeweils ein Protokoll anzufertigen.