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Brandschutztechnische Stellungnahmen

Durch das Sachgebiet Brandschutztechnische Stellungnahmen (370320) wird die Anfertigung brandschutztechnischer Stellungnahmen, insbesondere nach
- § 4 BauGB,
- § 70 Abs. 1 HBO,
- §§ 19 HPPVO und 6 Abs. 6 NBVO,
- §§ 10 und 16 BImSchG sowie
- sonstiger berechtigter Aufforderungen,
verantwortet.