Brandschutztechnische Stellungnahmen
Durch das Sachgebiet Brandschutztechnische Stellungnahmen (370320) wird die Anfertigung brandschutztechnischer Stellungnahmen, insbesondere nach
- § 4 BauGB,
- § 70 Abs. 1 HBO,
- §§ 19 HPPVO und 6 Abs. 6 NBVO,
- §§ 10 und 16 BImSchG sowie
- sonstiger berechtigter Aufforderungen,
verantwortet.
- § 4 BauGB,
- § 70 Abs. 1 HBO,
- §§ 19 HPPVO und 6 Abs. 6 NBVO,
- §§ 10 und 16 BImSchG sowie
- sonstiger berechtigter Aufforderungen,
verantwortet.
Allgemeine Bauanfragen und Anfragen zu Vorabstimmungsterminen richten Sie bitte an das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden. Dieses wird uns als Feuerwehr, wenn erforderlich, beteiligen und in Ihr Projekt einbinden.
Anträge für eine Stellungnahme zu den Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungs fahrzeugen der Feuerwehr Wiesbaden nehmen wir von hierzu berechtigten Personen gerne auf dem Postweg (siehe Kontakt nach diesem Absatz) oder per E Mail vorbeugender-brandschutzwiesbadende an das Postfach der Abteilung entgegen.
Weitere Informationen haben wir in unserer Infothek für Sie bereitgestellt.