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Hergenhahn, Jacob Ludwig Philipp August Franz

Hergenhahn, Jacob Ludwig Philipp August Franz

Ministerpräsident, Jurist

geboren: 16.04.1804 in Usingen

gestorben: 29.12.1874 in Wiesbaden


Artikel

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Göttingen begann der Sohn eines nassauischen Amtmanns seine berufliche Laufbahn 1824 als Prokurator beim Hofgericht in Usingen. 1825 wechselte er in gleicher Funktion nach Wiesbaden. 1832 ließ er sich als freier Anwalt zunächst in Usingen und ab 1833 in Wiesbaden nieder, kehrte aber 1841 als Prokurator am Wiesbadener Oberappellationsgericht in den Staatsdienst zurück.

Als Mitglied der Burschenschaften kam er früh mit den führenden Vertretern des südwestdeutschen, aber auch des rheinischen Liberalismus in Verbindung. Seit 1846 Mitglied des Landtags, trat er 1848 an die Spitze der revolutionären Bewegung in Nassau. Die von ihm mitverfassten und am 02.03. verkündeten »Neun Forderungen« formulierten die Ziele, die ihn als Vorsitzenden des zentralen Sicherheitsausschusses und vom 16.05. an als Ministerpräsident leiteten. Sowohl in Nassau wie im Frankfurter Vorparlament und in der Nationalversammlung gehörte er dem rechten Flügel der Liberalen an, der nationalpolitisch eine kleindeutsch-preußische Lösung befürwortete. Dass die Reichsverfassung am Widerstand des preußischen Königs scheiterte, traf ihn als Mitglied der Kaiserdeputation besonders hart. Am 07.06.1849 trat er von seinem Ministeramt zurück, setzte sich aber durch Teilnahme an der Gothaer Versammlung und als Abgeordneter des Erfurter Reichstags weiterhin für eine Lösung der deutschen Frage ein.

1850 kehrte er in den Justizdienst zurück, zunächst als Generalprokurator am Oberappellationsgericht Wiesbaden, 1860 als Direktor des Hof- und Appellationsgerichts in Dillenburg und 1861 als Direktor des Hof- und Appellationsgerichts in Wiesabaden. 1864 versetzte ihn die Regierung auf die politisch weniger exponierte Direktorenstelle der Nassauischen Landesbank. Nach der Annexion Nassaus wurde ihm 1866 die geschäftsführende Leitung des Staats- und Justizministeriums übertragen.

1867 war er als Vertreter der nationalliberalen Partei im verfassunggebenden Reichstag des Norddeutschen Bundes letztmals parlamentarisch tätig, bevor er sich mit der Ernennung zum Präsidenten des Hof- und Appellationsgerichts für den Regierungsbezirk Wiesbaden noch im selben Jahr wieder seinem gewohnten Berufsfeld zuwandte.

1848 ernannte ihn die Stadt Wiesbaden zu ihrem Ehrenbürger, seit 1903/4 heißt eine Straße nach dem nassauischen Politiker.

Literatur

Wentzcke, Paul: August Hergenhahn. In: Nassauische Lebensbilder 4/1950 [S. 193–220].