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Hessischer Landtag

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Der Hessische Landtag ist seit 1946 das Parlament des Bundeslandes Hessen mit Sitz im ehemaligen Stadtschloss Wiesbaden. Die erste hessische Landtagswahl nach dem Zweiten Weltkrieg fand am 01.12.1946 statt.

Der Hessische Landtag als gewählte Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger Hessens hat einen herausgehobenen Rang unter den Verfassungsorganen. Nur er kann Landesgesetze beschließen, ihm obliegt die Kontrolle der Landesregierung und der Verwaltung. Der Hessische Landtag wählt zudem den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin und weitere Gremien wie z. B. den Hessischen Staatsgerichtshof oder den Landesrechnungshof.

Das hessische Landesparlament besteht in der Regel aus 110 Abgeordneten, die durch die Erststimme direkt in ihren Wahlkreisen gewählt werden bzw. nach Auszählung der Zweitstimmen über die Landeslisten ihrer Parteien ins Parlament einziehen. Die Abgeordneten einer Partei schließen sich zu einer Fraktion zusammen, deren Hauptaufgabe darin besteht, Entscheidungen und Stellungnahmen für die Ausschussarbeit und die Plenardebatten vorzubereiten. Ausschüsse zu bestimmten Sachgebieten, z. B. Finanzen oder Wirtschaft, beraten Gesetzentwürfe und Anträge und bereiten Beschlussempfehlungen für die abschließende Entscheidung im Plenum vor.

Zu Beginn der Wahlperiode wählt das Plenum den Landtagspräsidenten bzw. die Landtagspräsidentin, die nach parlamentarischem Brauch der stärksten Fraktion angehören. Der Landtagspräsident vertritt den Hessischen Landtag und führt seine Geschäfte. Er leitet abwechselnd mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten die Plenardebatten und hat dafür zu sorgen, dass die Beratungen und Abstimmungen entsprechend der Geschäftsordnung des H. korrekt ablaufen. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Hessischen Landtag aus und leitet zudem die Landtagsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeitern.