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Magistrat

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Der Magistrat bildet die Spitze der Verwaltung. Er besorgt die laufende Verwaltung, insbesondere bereitet er die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Die städtischen Ämter und sonstigen Organisationseinheiten unterstützen ihn dabei. Zu seinen Aufgaben zählen z. B. auch die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Betriebe, die Erstellung des Haushalts- und des Investitionsplanes sowie die Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens.

Die Magistratsmitglieder werden – mit Ausnahme des Oberbürgermeisters – von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Neben dem Oberbürgermeister gehören dem Magistrat hauptamtliche Magistratsmitglieder (Dezernentinnen und Dezernenten) und ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte an. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, ehrenamtliche für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung. Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Magistratsmitglieder nehmen an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil, haben hier aber kein Stimmrecht. Vorsitzender des Magistrats ist der Oberbürgermeister. Er wird direkt von der Bürgerschaft gewählt, seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Innerhalb des Magistrats kann er Aufgaben und Zuständigkeiten direkt an Stadträtinnen und Stadträte vergeben. In dringenden Fällen kann der Oberbürgermeister die jeweils erforderlichen Maßnahmen anordnen, ohne dass der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, er muss aber den Magistrat hierüber unverzüglich unterrichten. Schließlich repräsentiert der Oberbürgermeister die Stadt bei Veranstaltungen.