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Städteausschuss Mainz-Wiesbaden

Artikel

1950 wurden erste Überlegungen zu einer Kooperation zwischen Wiesbaden und Mainz auf wirtschaftlicher wie kommunalpolitischer Ebene konkretisiert. Die Initiatoren trafen sich zunächst informell, bevor 1954 der 1939 gegründete Zweckverband Rhein-Main zur Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet wiederbelebt wurde. Strittige Zuständigkeiten und die weiterhin offene Frage nach der Zugehörigkeit der AKK-Vororte führten schließlich im November 1958 zur Gründung des Städteausschusses Mainz-Wiesbaden als einem eigenen Gremium für die Zusammenarbeit beider Städte.

Seit 1959 tauschen sich Mitglieder der Magistrate, der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Stadtrats und Vertreter der fachlich involvierten Ämter sowie die Oberbürgermeister im gemeinsamen Städteausschuss aus.

Mit dem Vertrag über die gemeinsame Nutzung des Wiesbadener Schlachthofs von 1967, der Anschaffung eines gemeinsamen Feuerlöschbootes sowie der Gründung des Verkehrsverbunds Mainz-Wiesbaden 1974 konnten große Erfolge erzielt werden.

Im Oktober 1969 trat der Nachbarschaftsvertrag zwischen den beiden Landeshauptstädten in Kraft und vereinfachte die beiderseitigen wirtschaftlichen und organisatorischen Beziehungen. Im Rahmen dieses Abkommens fungiert der Städteausschuss Mainz-Wiesbaden als Vermittler, falls es zu Differenzen zwischen den beteiligten Fachämtern, Betrieben, Gesellschaften oder sonstigen Einrichtungen der Vertragspartner kommt. Weitere Themen sind die Energieversorgung, die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs, Schulfragen oder die Erschließung von Gewerbegebieten.

Literatur

Zeitungsausschnittsammlung Stadtarchiv Wiesbaden, "Städteausschuss Mainz-Wiesbaden".