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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Saisonstart der Nerobergbahn

Am Karfreitag, 3. April, startet die historische Nerobergbahn in die neue Saison und lädt Besucherinnen und Besucher zu einem ganz besonderen Fahrerlebnis ein.

Mit ihrem unverwechselbaren Charakter zählt die Nerobergbahn seit 1888 zu den beliebtesten Ausflugszielen der Stadt und steht für Technikgeschichte, Tradition und einmalige Ausblicke. 

Im vergangenen Rekordjahr nutzten mehr als 315.000 Fahrgäste bei rund 18.000 Fahrten die einzigartige Möglichkeit, bequem den Neroberg zu erklimmen. Besonders gefragt war erneut das Angebot, an ausgewählten Terminen in der Bahn zu heiraten: 25 Paare gaben sich in dieser außergewöhnlichen Atmosphäre das Ja-Wort. 

In den Wintermonaten standen wie üblich technische Revisionsarbeiten und eine TÜV-Abnahme an. Somit ist für größtmögliche Sicherheit gesorgt und die mit Wasserballast betriebene Bahn geht fit an den Start. Das gesamte Team um den neuen Betriebsleiter Tobias Kaufmann freut sich darauf, bis Ende Oktober wieder zahlreiche Gäste begrüßen zu dürfen. 

Die Ticketpreise haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Zum Saisonauftakt lädt Wiesbadens Mobilitätsdienstleister alle Menschen, die am 3. April Geburtstag haben, zu einer kostenlosen Berg- und Talfahrt ein. 

Die Nerobergbahn verkehrt täglich von 9 bis 19 Uhr im 15-Minuten-Takt. Eine kombinierte Berg- und Talfahrt kostet für Erwachsene 6 Euro, für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren 3,50 Euro. Für Vielfahrende ist eine 10er-Karte für die gesamte Saison erhältlich: Erwachsene zahlen 45 Euro, Kinder 25 Euro. Darüber hinaus werden attraktive Angebote wie das Familienticket sowie Gruppenfahrkarten ab zehn Personen angeboten.  

Mit der Buslinie 1 kommen Gäste bequem und klimafreundlich vom Wiesbadener Hauptbahnhof bis zur Endhaltestelle Nerotal.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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