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Liegenschaftsamt

Vorkaufsrecht

Gemäß den §§ 24 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie § 23 Absatz 6 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) steht der Landeshauptstadt Wiesbaden ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.

Nahmaufnahme einer Karte mit Grundstücken und einer Hand mit Bleichstift
Vorkaufsrecht

Nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrags ist der Vertragsinhalt unverzüglich der Landeshauptstadt Wiesbaden mitzuteilen. In der Regel übernimmt diese Mitteilung das beurkundende Notariat, sofern es hierzu von den Vertragsparteien bevollmächtigt wurde.

Liegt kein gesetzliches Vorkaufsrecht vor oder wird ein bestehendes nicht ausgeübt, stellt die Landeshauptstadt Wiesbaden ein gebührenpflichtiges Negativzeugnis (Vorkaufsrechtsverzichtserklärung) zur Vorlage beim Grundbuchamt aus.

Notarportal

Um das Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten, bitten wir darum, Anträge bevorzugt über das Notarportal von tetraeder.com GmbH einzureichen. Nach der digitalen Antragstellung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung und werden nach Abschluss der Prüfung automatisch informiert. Das unterschriebene und gesiegelte Negativzeugnis wird Ihnen anschließend auf dem Postweg zugesandt.

Die Zugangsdaten für das Notarportal können Sie formlos per E-Mail an supporttetraedercom beantragen.

Vorkaufsrecht

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Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262

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  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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