Nach einem Umzug innerhalb Wiesbadens oder einer Namensänderung ist es erforderlich, die veränderte Anschrift / Firmenanschrift oder Namen in den Fahrzeugpapieren ändern zu lassen.
Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung)
nur bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II
Hinweis: AntragstellerInnen und HalterInnen die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen haben, wird angeraten eine zeitnahe Meldebescheinigung bei der Vorsprache vorzulegen. Ohne Vorlage einer Meldebescheinigung kann es zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder sogar zur Ablehnung des Antrages kommen, da dann eine manuelle Abfrage im Bürgerbüro stattfinden muss.
Für die Online-Beantragung:
ein zugelassenes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde
Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes, nur bei Namensänderung erforderlich
Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de). Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf 11 EUR bis 50 EUR. Die genaue Höhe der Kosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zahlungsarten
Vor Ort EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Bei Online-Beantragung: PayPal
Bemerkung
Bei verspäteter Anschriftenänderung kann ein Verwarngeld erhoben werden (siehe Merkblatt Verwarngeld).
Soll der Antragsteller bei der Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden.