Auskunftssperre
Besteht durch die Weitergabe von Meldedaten eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, können die entsprechenden Meldedaten gesperrt werden. Die Auskunftssperre muss durch das Vorliegen von Tatsachen, nicht bloßer Vermutungen, glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunftssperre wird für zwei Jahre eingetragen.
Ihren AntragPDF-Datei396,98 kB können Sie online oder schriftlich einreichen.
Online-Services
Hier können Sie die Eintragung der Auskunftssperre online beantragen. Die dazugehörigen Unterlagen laden Sie bitte über den digitalen Briefkasten hoch.
Auskunftssperre online einrichten
Digitaler Briefkasten
Dokumente
Gebühren
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Auskunftssperre
Anschrift
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.
Website
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen