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Ordnungsamt

Auskunftssperre

Besteht durch die Weitergabe von Meldedaten eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, können die entsprechenden Meldedaten gesperrt werden. Die Auskunftssperre muss durch das Vorliegen von Tatsachen, nicht bloßer Vermutungen, glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunftssperre wird für zwei Jahre eingetragen.

Ihren AntragPDF-Datei396,98 kB können Sie online oder schriftlich einreichen.

Online-Services

Hier können Sie die Eintragung der Auskunftssperre online beantragen. Die dazugehörigen Unterlagen laden Sie bitte über den digitalen Briefkasten hoch.

Auskunftssperre

Anschrift

Bürgerbüro
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise