Ordnungsamt
Umschreibung ausländischer Führerscheine (nicht EU/EWR)
Mit einem gültigen Führerschein der außerhalb der Europäischen Union (EU), oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurde, dürfen bis sechs Monate nach Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland Kraftfahrzeuge geführt werden. Danach muss ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden. Eine theoretische und praktische Prüfung zur Erteilung eines EU-Kartenführerscheins ist für manche Staaten erforderlich.
Für die Beantragung des EU-Kartenführerschein ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei Aushändigung des EU-Kartenführerscheins wird der ausländische Führerschein eingezogen.
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Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
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