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Ordnungsamt

Umschreibung ausländischer Führerscheine (EU-/EWR-Staaten)

Personen, die einen Führerschein aus einem Staat der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzen, dürfen in Deutschland im Rahmen ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge führen. Der EU-Führerschein kann aber in einen deutschen Kartenführerschein umgetauscht werden. Weitere Nachweise sind nur erforderlich, wenn mit dem Umtausch die Gültigkeit der Klassen C und D verlängert wird.

Zum Umtausch ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Umschreibung ausländischer Führerscheine (EU-/EWR-Staaten)

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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