Ordnungsamt
Umschreibung ausländischer Führerscheine (EU-/EWR-Staaten)
Personen, die einen Führerschein aus einem Staat der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzen, dürfen in Deutschland im Rahmen ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge führen. Der EU-Führerschein kann aber in einen deutschen Kartenführerschein umgetauscht werden. Weitere Nachweise sind nur erforderlich, wenn mit dem Umtausch die Gültigkeit der Klassen C und D verlängert wird.
Zum Umtausch ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
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Anschrift
Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318310
- 0611 315951
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen