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Ordnungsamt

Verlängerung der Klassen C und D

Der Führerschein der Klassen C und D wird nur befristet erteilt. Dieser kann bei der Fahrerlaubnisbehörde verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins sollte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Führerscheins gestellt werden. Die Verlängerung gilt für fünf Jahre. Es wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Verlängerung der Klassen C und D

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

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