Der Führerschein der Klassen C und D wird nur befristet erteilt. Dieser kann bei der Fahrerlaubnisbehörde verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins sollte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Führerscheins gestellt werden. Die Verlängerung gilt für fünf Jahre. Es wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Dokumente
gültiges Ausweisdokument
gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
die Klassen D,D1, DE, D1E können nur dann über das 50. Lebensjahr hinaus erteilt werden, wenn ein Leistungsgutachten vorgelegt wird (nicht älter als ein Jahr mit folgenden Inhalten: Belastbarkeit, Orientierungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit). Nachweise können erbracht werden z.B. durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
aktueller Führerschein
Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Eine Karteikartenabschrift ist nicht notwendig, wenn die antragstellende Person bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist.
Gebühren
43,90 bis 119,20 Euro
Zahlungsarten
Bar, EC- und Kreditkartenzahlung möglich
Bemerkung
Personen, die beruflich einen Lastkraftwagen oder Bus führen, sind verpflichtet, eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht zum Nachweis betrifft Personen, die einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE besitzen oder sich darum bewerben. Dies gilt nur, sofern der Führerschein im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr gewerblich genutzt werden soll. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Eintragung des Berufskraftfahrerqualifikations-Nachweises".
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.