Für eine Erweiterung um die Klassen D1, D1E, D und DE sind erforderlich
gültiges Ausweisdokument
gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
aktuelles biometrisches Lichtbild
Erste-Hilfe-Bescheinigung
ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
Leistungsgutachten eines Arbeitsmediziners (nicht älter als ein Jahr mit folgenden Inhalten: Belastbarkeit, Orientierungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit). Nachweise können erbracht werden z.B. durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.)
Name der ausbildenden Fahrschule
aktueller Führerschein
Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind, entfällt die Karteikartenabschrift.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).