Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen
Bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren sind erlaubnispflichtig und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt ausgeübt werden. Ohne diese Erlaubnis darf die Tätigkeit nicht begonnen werden und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zum Beispiel:
- Ausbildung oder Betreuung von Hunden für Dritte
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Betrieb von Tiergehegen oder zoologischen Einrichtungen
- Haltung von Tieren in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen
- Tierbörsen oder Vermittlung von Tieren
- Reit- oder Fahrbetriebe
- Zucht und Handel mit Tieren (gewerblich)
Online-Services
Erlaubnis nach § 11 TierSchG
Dokumente
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen
Anschrift
Teutonenstraße 1
65187 Wiesbaden
65187 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Wielandstraße, Buslinie 37; Haltestelle Diesterwegschule, Buslinie 8.
Telefon
- 0611 890770
- 0611 8907749
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen