Amt für Soziale Arbeit
Unterhaltsangelegenheiten – Beratung, Unterstützung, Beurkundung
Elternteile, die ihr Kind in ihrem Haushalt versorgen und betreuen und nicht mit dem anderen unterhaltspflichtigen Elternteil zusammen leben, werden hinsichtlich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder beraten und unterstützt. Dasselbe gilt für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche und ledige Mütter hinsichtlich des Betreuungsunterhalts vom Vater ihres Kindes.
Die Unterhaltsansprüche können berechnet und beurkundet werden, gegebenenfalls kann für Minderjährige ein Gerichtsverfahren zur Erwirkung eines Unterhaltstitels eingeleitet werden.
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