Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war.
Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde und in vielen Regionen auch online stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. Wenn Ihr Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt war, können Sie die Zulassung für das Fahrzeug nicht online vornehmen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch ein anderes Kennzeichen beantragen.
Nach rund 7 Jahren werden die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht. Benötigen Sie für die Wiederzulassung eine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung Ihres Fahrzeuges, müssen Sie ein dementsprechendes Gutachten von einer anerkannten Fachstelle vorlegen.
Hinweis: AntragstellerInnen und HalterInnen die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen haben, wird angeraten eine zeitnahe Meldebescheinigung bei der Vorsprache vorzulegen. Ohne Vorlage einer Meldebescheinigung kann es zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder sogar zur Ablehnung des Antrages kommen, da dann eine manuelle Abfrage im Bürgerbüro stattfinden muss.
Die Zulassung ist nur möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz in Wiesbaden liegt, beziehungsweise bei Firmen der Firmenstandort in Wiesbaden ist.
Dokumente
Zulassungsbescheinigung Teil I, der frühere Fahrzeugschein
gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Nachweise vorlegen, wenn:
Fahrzeugdaten geändert wurden und die Daten im Vergleich zu den bisher erfassten Daten nicht mehr übereinstimmen
oder bei Erstzulassung im Vergleich zu den Daten der Übereinstimmungsbescheinigung abweichen
Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten, dann benötigen Sie:
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, der frühere Fahrzeugbrief
sofern bereits vorhanden: neues, vorab reserviertes oder gewünschtes Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung:
schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original
die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht bei Alleinerziehenden vom Jugendamt, die Negativbescheinigung
Bei Firmen zusätzlich:
Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregister
die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person, wie zum Beispiel Geschäftsführerin, Geschäftsführer, Prokuristin, Prokurist oder deren Bevollmächtigte
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Gebühren
23,00 bis 50,00 EUR nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Zahlungsarten
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Bei Online-Beantragung: PayPal
Was sollte ich noch wissen?
Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10 Euro darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen sind. Bei weniger als 10 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von 5 Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Das SEPA Mandat muss zwei Unterschriften in den Feldern "Zahler" und "Halter" enthalten. Sofern Zahler und Halter identisch sind, genügt die Unterschrift im Feld "Zahler". Bitte beachten Sie, dass für jeden einzelnen Zulassungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in benötigt wird, das Sie hier direkt online ausfüllen und anschließend zum Unterschreiben ausdrucken können!