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Einbürgerung

Sie möchten eingebürgert werden? Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit acht Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • gibt die bisherige Staatsangehörigkeit auf oder verliert sie mit der Einbürgerung,
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen und
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue).

Gerne sind die Mitarbeiter der Einbürgerungsstelle dazu bereit, Ihnen beratend zur Seite zu stehen.

Einbürgerungskampagne

Welche Vorteile hat eine Einbürgerung? Es gibt gute Gründe, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, zum Beispiel die freie Wahl des Aufenthalts und Wohnsitzes in allen Ländern der Europäischen Union, visafreie Reisemöglichkeit in viele Länder und dort den Schutz der deutschen Auslandsvertretung, das uneingeschränkte Recht zu wählen und gewählt zu werden sowie die uneingeschränkte Berufsfreiheit. Deutsche Staatsbürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis und müssen wegen der Passausstellung nicht zu ausländischen Konsulaten und Botschaften.

Einbürgerungsfeiern

Mit dem Ziel, der Einbürgerung als Vollendung der rechtlichen Integration einen angemessenen Rahmen zu geben und diese entsprechend zu würdigen, wurde auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juli 2005 eine Feierstunde im Rathaus für neu eingebürgerte Wiesbadenerinnen und Wiesbadener eingeführt.

Seit Oktober 2007 wird im Rahmen dieser Einbürgerungsfeier gemeinsam das Feierliche Bekenntnis mündlich abgegeben und damit eine Neuerung im Staatsangehörigkeitsrecht umgesetzt.

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