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FAQ: 7

Frage: Kann die DFS Routen und Flughöhen über das Stadtzentrum von Wiesbaden verlegen?

Antwort:

Der Verlauf der typischen Flugführung wird von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgeschlagen und vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) genehmigt. Für die DFS hat nach eigenen Angaben Sicherheit bei allen Flugsicherungsaktivitäten oberste Priorität. Das BAF hat bei seiner Entscheidung nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung eine Abwägungsentscheidung zu treffen, bei der auch das Interesse Einzelner, vor Lärmeinwirkungen bewahrt zu bleiben, als Abwägungsposten eine Rolle spielen kann. Für ein Flugverfahren, das mit unzumutbarem Fluglärm verbunden ist, darf sich das BAF nur entscheiden, wenn überwiegende Gründe dieses zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs gebieten. Eine Flugroute, durch die nur Lärmbelästigungen unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle hervorgerufen werden, ist hingegen rechtlich bereits nicht zu beanstanden, wenn sich für sie sachlich einleuchtende Gründe anführen lassen.


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