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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auch die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren (früher "Jugendgerichtshilfe" genannt) wahr.

Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr, die strafrechtlich in Erscheinung treten - indem sie beispielsweise Körperverletzungen oder Diebstähle begehen oder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen –, werden von uns beraten und unterstützt. Diese Beratung im Zusammenhang mit einer Straftat und möglicher Konsequenzen richtet sich auch an Eltern, Lehrer und andere Betroffene.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3452
Telefax 0611 31-3998

Hinweise

Die Bezirkssozialarbeit ist an mehreren Standorten im Stadtgebiet angesiedelt; die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift.

Servicezeiten

Montags und mittwoch durchgängig von 8 bis 16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich, eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Das Abteilungssekretariat Sozialdienst ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr zu erreichen.