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Afrikanische Schweinepest: Lockerungen für Landwirtinnen und Landwirte 

Eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) für die Sperrzone II bringt Lockerungen für die Wiesbadener Landwirtinnen und Landwirte. Die Leinenpflicht für Hunde und das Wegegebot auf der Schiersteiner Aue bleiben weiter bestehen.

Das Mähen von Grünland, Bearbeitungsmaßnahmen oder die Ernte von Ölsaaten, Getreide, Gemenge sowie von Eiweißpflanzen und Leguminosen ist ab Donnerstag, 22. Mai, in der Sperrzone II (Infizierte Zone) ohne vorherigen Drohnenflug gestattet. Im Maisanbau sind alle Bearbeitungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 1,50 Meter zulässig. Die Maisernte dagegen ist in der Sperrzone II  nach wie vor nur nach Genehmigung des Veterinäramtes erlaubt.

Auch für die Jägerinnen und Jäger ergeben sich Veränderungen. Die Beprobung der Wildschweine soll ab sofort über Blutproben und nicht mehr über Tupfer erfolgen. Die Blutröhrchen sind im Veterinäramt erhältlich. Weiter wird das absolute Jagdverbot auf der Schiersteiner Aue eingeschränkt, so dass die Schwarzwildjagd hier unter Auflagen möglich wird. Für Hunde gelten weiterhin eine Leinenpflicht und das Wegegebot auf der Schiersteiner Aue. Das Gebiet bietet ein hohes Risiko für sogenannte Schwemmschweine.

Wer Wildschweinkadaver entdeckt, soll diese unverzüglich unter Angabe des genauen Fundortes melden, wenn möglich mit GPS-Daten. Die Meldung kann von Montag bis Freitag innerhalb der Dienstzeiten beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden unter (0611) 890770 erfolgen, außerhalb der Dienstzeiten bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. 

Mehr Informationen zur ASP stehen auch unter wiesbaden.de/asp (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.

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