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Press release of the state capital Wiesbaden

Neujahrskonzert im Jagdschloss Platte

Mit einem besonderen musikalischen Start ins neue Jahr lädt am Donnerstag, 1. Januar, das Jagdschloss Platte zum traditionellen Neujahrskonzert ein.

Ab 15 Uhr spielt das Parforcehorncorps Jagdschloss Platte e. V. unter der Leitung von Hornmeister Karl-Heinz Kliegel historische und zeitgenössische Jagdmusik auf Naturhörnern ohne Ventile. In diesem Jahr wird das Konzert zusätzlich vom Bläserkorps Jagdverein Untertaunus e. V. unter der Leitung von Hornmeister Stefan Ochs bereichert. 

„Das Neujahrskonzert im Jagdschloss Platte ist ein wunderbarer, offener Jahresauftakt für Wiesbaden – traditionsreich und in einer einzigartigen Atmosphäre. Der kostenfreie Eintritt ermöglicht es allen, Kultur und Geschichte an diesem besonderen Ort gemeinsam zu erleben“, sagt Bürgermeisterin und Wirtschaftsdezernentin Christiane Hinninger. 

Zuvor gibt es kostenfreie Schlossführungen für interessierte Besucherinnern und Besucher. „Ein echter Tipp, denn das Schloss ist nur wenige Male im Jahr für die Öffentlichkeit zugänglich“, ergänzt Hinninger. Um 13 Uhr und um 14 Uhr führt ein Wiesbadener Gästeführer durch die historischen Gemäuer. Da die Plätze auf je 30 Personen pro Führung begrenzt sind, bittet das Jagdschloss Platte-Team um Anmeldung (maximal vier Karten pro Person); möglich ab Samstag, 27. Dezember, 10 Uhr, online unter: jagdschloss.wiesbaden.de/veranstaltungen/inhaltsseiten/neujahrskonzert (Öffnet in einem neuen Tab).

Konzertbeginn ist um 15 Uhr, im Anschluss an die Führungen. Der Eintritt ist frei, Einlass zum Konzert ist ab 14.45 Uhr. Vor Ort sind primär Stehplätze vorhanden, es stehen nur wenige Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Vor dem Jagdschloss Platte gibt es kostenlose Parkmöglichkeiten. 

Weitere Informationen: www.wiesbaden.de/jagdschloss (Öffnet in einem neuen Tab).


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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