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Press release of the state capital Wiesbaden

Wiesbadener Jugendparlament wird neu gewählt

Im kommenden Jahr steht die Wahl des neunten Wiesbadener Jugendparlaments an. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Wiesbadener Jugendlichen, die zwischen 14 und 22 Jahre alt sind. Sie müssen zwischen dem 19. Januar 2004 und dem 19. Januar 2012 geboren sein.

Die Frist für die Kandidatur zum Jugendparlament endet am Donnerstag, 27. November. Bis dahin muss das Bewerbungsformular bei der Stadt eingegangen sein. Nähere Informationen und das Formular sind auf der städtischen Homepage unter www.wiesbaden.de/rathaus/stadtpolitik/jugendparlament (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden. 

Die Wahl wird erstmals als Online-Wahl durchgeführt. Ab Dienstag, 20. Januar, versendet das städtische Wahlamt die Zugangsdaten an die Wahlberechtigten, und bis zum Wahltag am Montag, 16. Februar, kann man bis 18 Uhr die Stimme im virtuellen Wahlportal abgegeben. 

Die Stadt Wiesbaden hat im Jahr 2009 ihr erstes Jugendparlament eingerichtet. Die wahlberechtigten Jugendlichen wählen alle zwei Jahre ihre Interessenvertretung. Die 31 Mitglieder des Gremiums haben von Beginn an wichtige Impulse gegeben und sich an den lokalpolitischen Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, beteiligt. Dabei haben die jungen Abgeordneten aus eigener Anschauung gelernt, wie politische Prozesse vor Ort funktionieren und wie die Interessen der Wiesbadener Jugendlichen artikuliert werden können. Das Jugendparlament hat sich mittlerweile als wichtige Stimme der Wiesbadener Jugend etabliert. 


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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