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Press release of the state capital Wiesbaden

Wiesbadener Stadtpolizei verteilt Tee an Obdachlose

Die Wiesbadener Stadtpolizei verteilt heißen Tee an Menschen ohne festen Wohnsitz. Mit der nächtlichen Aktion macht die Stadtpolizei deutlich, dass Sicherheit und soziale Verantwortung zusammengehören.

Wenn die Temperaturen in den Abend- und Nachtstunden sinken, ist der Alltag für obdachlose Menschen besonders schwer. In Wiesbaden muss niemand auf der Straße übernachten, da genügend Hilfsangebote vorhanden sind. Allerdings gibt es auch hier Obdachlose, die diese nicht in Anspruch nehmen und daher der Witterung ausgesetzt sind. Hier setzt die Stadtpolizei im Nachtdienst deshalb ein Zeichen der Menschlichkeit: Die Mitarbeitenden verteilen in den späten Stunden heißen Tee an Menschen ohne festen Wohnsitz.

Die Aktion ist Teil der nächtlichen Streifenarbeit und gründet auf der Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft #Wohin. Während ihrer Rundgänge durch die Innenstadt, rund um den Bahnhof und an anderen bekannten Aufenthaltsorten sprechen die Einsatzkräfte der Stadtpolizei die Betroffenen an und bieten ihnen ein warmes Getränk an. Für viele sei der Tee mehr als nur eine kleine Stärkung. Er bedeute Aufmerksamkeit und das Gefühl, gesehen zu werden. 

"Gerade in kalten Nächten kann etwas Warmes einen großen Unterschied machen“, sagt der Abteilungsleiter der Stadtpolizei, Peter Erkel. Neben der Teeausgabe informieren die Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten auch über Notunterkünfte, Hilfsangebote der Stadt sowie Anlaufstellen, an die sich Bedürftige wenden können.

Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft #Wohin stehen unter www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesellschaft-soziales/soziale-dienste_/finanzielle-leistungen/wohin (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.

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Wiesbadener Stadtpolizei verteilt Tee an Obdachlose

Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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