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Neue Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage in Erbenheim
Die Missachtung des Rotlichts an Lichtzeichenanlagen stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer dar. Um dem entgegenzuwirken und Einfluss auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auszuüben, betreibt das Straßenverkehrsamt stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen, sogenannte Kombianlagen.
Die Erfahrung zeigt, dass durch die Wahrnehmung dieses Verkehrsüberwachungssystems ein hoher verkehrserzieherischer Effekt erzielt wird. Die Verkehrsteilnehmer bremsen rechtzeitig, um vor der roten Ampel anzuhalten, anstatt ihr Fahrzeug zu beschleunigen und mit teilweise stark überhöhter Geschwindigkeit bei „Dunkelgelb“ oder „Rot“ über die Kreuzung zu fahren.

Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt die Einmündung der Straße Am Hochfeld in die Berliner Straße als neuen Standort für eine weitere Kombianlage ausgewählt, da dort das oben beschriebene Fahrverhalten verstärkt zu beobachten ist.

Die Verkehrspolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Überfahren einer roten Ampel nicht unerhebliche Konsequenzen hat. Die Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage wird bei derzeit geltender Rechtslage mit einer Geldbuße in Höhe von 90 Euro geahndet. Des Weiteren wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Wird ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß registriert, beträgt die Geldbuße 200 Euro und es werden zwei Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot angezeigt hat.

Die Anlage wird voraussichtlich Anfang Juli in Betrieb genommen.

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