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Projekt Ostfeld: OB Mende begrüßt Gesprächsbereitschaft von CDU und FDP
Das Gesprächsangebot von CDU und FDP zum Thema Ostfeld hat Oberbürgermeister und Stadtplanungsdezernent Gert-Uwe Mende begrüßt und stellt fest: „Das Projekt schreitet planmäßig voran“.
„Es ist erfreulich, wenn ein so bedeutsames Zukunftsprojekt der Stadt Wiesbaden von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen wird. Es war nicht zuletzt der ehemalige und viel zu früh verstorbene Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin Kessler, der dieses Projekt gefördert und bis zur Beschlussfassung durch die städtischen Gremien begleitet hat. In seinem Sinne wird das Projekt fortgeführt, es darf allerdings auch nicht mit Erwartungen jenseits der bereits beschlossenen ‚Leitplanken‘ überfrachtet werden“, sagte Mende.

Mende unterstrich, dass das Projekt Ostfeld planmäßig vorangehe, was der Stadtverordnetenversammlung durch entsprechende Berichte auch jeweils dargelegt worden sei. So wurden in einem breit angelegten Ämterdialog über fachliche Arbeitsgruppen und Arbeitskreise die Fachbelange aktualisiert, gewichtet und eingebunden. Parallel zur intensiven verwaltungsinternen Zusammenarbeit wurde vom Stadtplanungsamt der Kontakt mit den an der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) beteiligten Bundes- und Landesbehörden aufgenommen und verstetigt.

Der nächste Meilenstein steht im Sommer 2023 mit der Auslobung eines europaweit auszuschreibenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs bevor, in den alle internen und externen Akteure eingebunden werden. In diesen Prozess werden sowohl in der Vorbereitungs- wie auch in der Durchführungsphase zudem die politischen Vertreter aller Fraktionen sowie die Öffentlichkeit in unterschiedlichen Informations- und Beteiligungsformaten einbezogen.

Mende sieht übereinstimmend mit dem Positionspapier von CDU und FDP, dass die Stadt Wiesbaden zur nachhaltigen Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum auch Außenentwicklungen in den Blick nehmen muss. Über Maßnahmen der reinen Innenentwicklung könne nicht genügend Wohnraumangebot zur Verfügung gestellt werden, um ausreichende Effekte im angespannten Wohnungsmarkt erreichen zu können. Diese städtebaulichen Entwicklungen im bisher unbebauten Außenbereich müssten allerdings behutsam und möglichst schonend für den Landschafts- und Naturhaushalt sowie möglichst verträglich mit den bereits bestehenden Nutzungen erfolgen. Vor diesem Hintergrund habe die Stadtverordnetenversammlung parallel zur Beschlussfassung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zahlreiche qualitative Beschlüsse gefasst, die eine nachhaltige Stadtentwicklung sicherstellen sollen: „Lebendige Stadt“, „Klimaoptimiertes Stadtgrün“, „Sensibles Wassermanagement“, „Erneuerbare Energien“ und „Neue Mobilität“.

Der europaweite städtebauliche und landschaftsplanerische Ideenwettbewerb soll diese „Leitplanken“ umsetzen. „Es gilt, einen in sich funktionierenden Stadtteil zu schaffen, in dem Menschen gut und gerne miteinander leben und arbeiten, sie ihre täglichen Besorgungen vor Ort erledigen und ihren Mobilitätsbedürfnisse nachhaltig begegnet werden wird. Es ist selbstverständlich, dass ein urbanes und lebendiges Miteinander nur gelingen kann, wenn die dem Menschen zugewandten Nutzungen, wie zum Beispiel die Versorgungsinfrastruktur, Gemeinwohleinrichtungen, Schulen und Sportstätten, religiöse Einrichtungen und kulturelle Angebote im Stadtteil vorhanden sind.“

In diesem Zusammenhang ist auch ein ausgleichendes Miteinander von Wohnen und Arbeiten zu sehen. Im sogenannten „urbanen Stadtquartier“ sollen Menschen wohnen und vor Ort oder in der Nähe arbeiten können. Ein gemeinsames Miteinander zwischen Wohnen und Arbeiten in neu geschaffenen Quartieren ist in vielen europäischen Städten wesentlicher Bestandteil und auch die historischen Gründerzeitviertel haben in der Vergangenheit maßgeblich dazu beigetragen, Verkehre zu reduzieren. Es sind dementsprechend auch für das Ostfeld entsprechende Strukturen zu schaffen. Ein Beitrag kann der Ideenwettbewerb liefern sowie darüber hinaus die enge Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung, die in dem Arbeitskreis „Wirtschaft und Gewerbe“ bereits besteht.

Die Realisierung des neuen Standorts für das Bundeskriminalamt (BKA) sieht Mende als wegweisendes Projekt für Wiesbaden als Landeshauptstadt. „Die dezentrale Ansiedlung von Bundesbehörden und Bundesgerichten ist ein wichtiges Bekenntnis zum Föderalismus und eine Absage an einen übermächtigen Zentralstaat. Für mich als Oberbürgermeister folgt aus dem Bekenntnis der Bundesbehörden zum Standort Wiesbaden allerdings auch eine Verpflichtung unserer Kommune, nämlich den Bundesbehörden auch die notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.“ Der BKA-Standort könne allerdings nicht losgelöst vom Wohnquartier im Ostfeld betrachtet werden. „Das sind zwei Seiten einer Medaille.“

Die Vorgabe der Regionalen Planungsversammlung im Hinblick auf die Schienenanbindung beider Bereiche sei zentral für eine zeitgemäße Stadtentwicklung, die sich als Teil der Verkehrswende sehe und den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet sei. In diesem Zusammenhang hat das Stadtplanungsamt die Machbarkeitsstudie Schiene (MBKS II) beauftragt. Diese Studie untersucht die technische Machbarkeit einer Eisenbahnanbindung (S-Bahn) des Behördenstandortes BKA an der Ländchesbahn und die Schaffung einer neuen Schienenanbindung über das Ostfeld. Nach Abschluss der Studie werden die Ergebnisse den städtischen Gremien vorgestellt und Vorschläge für eine weiterführende Beschlussfassung unterbreitet.

Der neue Stadtteil Ostfeld soll ein Lebensraum für alle Bevölkerungsschichten werden. Eine ausgewogene Bewohnerstruktur setzt ein ebensolches Angebot an bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Einkommensgruppen voraus. Durch die Anwendung der SEM ist der Stadt Wiesbaden die Steuerungsmöglichkeit gegeben, an der gerechten Verteilung von Grund und Boden lenkend einzuwirken. Ein breites Angebot an Eigentum, Mietwohnungen, Erbpacht, gemeinschaftlichem Wohnen und öffentlich gefördertem Wohnraum kann durch die Einhaltung festgelegter Vergabekriterien im Rahmen von Konzeptvergaben gesichert werden. Nicht zuletzt durch die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches ist die Stadt Wiesbaden verpflichtet, den durch die SEM entstehenden Wohnraum einer breiten Bevölkerungsschicht zur Verfügung zu stellen.

Dass betroffene Eigentümer sich gegen die vom Stadtparlament beschlossene Satzung zur förmlichen Festlegung des Entwicklungsbereiches wenden, entspricht dem Rechtsstatsprinzip. Es ist übereinstimmendes Ziel der Klageführenden wie auch der Stadt, miteinander zu einem zufriedenstellenden und belastbaren Ergebnis zu kommen. Aus diesem Grund steht die Stadt Wiesbaden der Aufnahme eines Güterichterverfahrens mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit allen Klageführenden grundsätzlich offen gegenüber.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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