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Kulturbeiratswahl

Informationen zum Wahlverfahren

Hier erfahren Sie, wie Sie für die Kulturbeiratswahl abstimmen können

Die Kulturbeiratswahl findet 2026 erstmals als Onlinewahl statt. 

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden, die zum Stichtag 26. Mai das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Über die zukünftigen Mitglieder des Kulturbeirats können Sie in zwei einfachen Schritten abstimmen:

  • Zugangsdaten für die Onlinewahl beantragen (möglich ab 27. Mai)
  • Mit den Zugangsdaten einloggen und online an einem Endgerät abstimmen (bis spätestens 23. Juni, 16:00 Uh

Vom 27. Mai an finden Sie hier den Link, um über den Onlinebriefwahlantrag der Landeshauptstadt Wiesbaden Ihre Zugangsdaten zu beantragen.

Sie erhalten dann einen Brief mit Ihren Zugangsdaten und einer Anleitung für die Stimmabgabe. 

Die Frist zur spätesten Abgabe der Stimmen ist am Wahltag, 23 Juni, 16:00 Uhr.

Da ab dem 18. Juni keine rechtzeitige Zustellung der Zugangsdaten mehr gewährleistet werden kann, ist eine Beantragung der Zugangsdaten online nicht mehr möglich. 

Zugangsdaten können dann vom 18. Juni bis 23. Juni im Wahlamt Wiesbaden, Friedrichstraße 16, 65185 Wiesbaden, 1. OG Seitenbau, ausgestellt werden. 

Für Wahlberechtigte ohne Zugang zum Internet gibt es vom 18. Juni bis 23. Juni ebenso die Möglichkeit, im Wahlamt und den Ortsverwaltungen vor Ort abzustimmen. Für die Stimmabgabe vor Ort müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen. 

Das Wahlamt hat in diesem Zeitraum unter der Woche von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Für die Ortsverwaltungen beachten Sie bitte die entsprechenden Öffnungszeiten.

 

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