Schulentwicklungsplanung
Aufgabe des Schulträgers, also der Stadt Wiesbaden, ist es, alle fünf Jahre einen Schulentwicklungsplan vorzulegen. In diesem Plan soll der zukünftige Bedarf an Schulplätzen dargelegt werden.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist als Schulträger für die so genannten "äußeren Schulangelegenheiten" zuständig: für Bau und Unterhalt der Schulgebäude und Außenanlagen, die Möblierung in den Klassenzimmern und für das nicht lehrende Personal wie zum Beispiel die Hausmeisterinnen und -meister sowie die Schulsekretärinnen und -sekretäre.
Das Hessische Schulgesetz sieht vor, dass der Schulträger mindestens alle fünf Jahre einen Schulentwicklungsplan aufstellt, in dem die Grundlagen für die Versorgung mit Schulplätzen beschrieben werden. Oder, wie es im Schulgesetz heißt:
§ 145 Abs. 3 HSchGDie regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten, dass die personelle Ausstattung der Schulen im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes möglich ist.
Der aktuelle Schulentwicklungsplan wurde nach einem breiten öffentlichen Beteiligungsverfahren am 16. Dezember 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 4. Oktober 2023 vom Hessischen Kultusministerium genehmigt. Am 11. Juli 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung in Grundschulen und Förderschulen beschlossen.
Unabhängig davon können weitere Teilfortschreibungen erfolgen. Vorbereitende Arbeiten laufen bereits für den Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen.