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Alleinerziehend in Wiesbaden

Alleinerziehend - Ohne deutschen Pass

Wichtige Informationen und Unterstützung für Menschen ohne deutschen Pass – hier finden Sie Beratungsangebote und Hilfsangebote für verschiedene Lebenslagen.

In dieser Rubrik finden Sie Informationen, Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, die hilfreich sein können, wenn Sie keinen deutschen Pass besitzen.

Die wichtigsten Hinweise zum Aufenthalts- und Familienrecht

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aktuell hier leben, gelten grundsätzlich folgende Regelungen für Sie und Ihre Familie:

  • Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Landes benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland aufhalten zu können. Auch eine Trennung/Scheidung hat keine nachteiligen Folgen für Ihr Aufenthaltsrecht.
  • Familienangehörige eines EU-Bürgers / einer EU-Bürgerin, die selbst keine EU-Staatsbürgerschaft haben, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Dieser wird zunächst befristet anerkannt (Aufenthaltskarte). Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel ausgestellt werden (Daueraufenthaltskarte). Nach einer Scheidung kann das Aufenthaltsrecht unter bestimmten Bedingungen bestehen bleiben, z.B. wenn Ihre Ehe drei Jahre bestand und davon ein Jahr in Deutschland geführt wurde.
  • Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit außerhalb der EU (Drittstaatler/in), benötigen Sie ebenfalls einen Aufenthaltstitel.
  1. Je nach Grund Ihres Aufenthaltes können Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
  2. Unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes und ausreichender Sprachkenntnisse können Sie nach einigen Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) bekommen.

Trennung und Scheidung

In allen EU-Staaten haben familienrechtliche Entscheidungen zu Fragen der Ehe sowie dem Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich Gültigkeit. Einzelheiten hierzu regelt die sogenannte Brüssel-II-Verordnung. (Brüssel IIb /2019)


Sie können auch ohne deutschen Pass in Deutschland eine Scheidung beantragen.
Das Familiengericht prüft, welches Recht hierbei (in vielen Fällen das deutsche) angewendet wird. Kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU (Drittstaatler), wird eine Scheidung allerdings nicht automatisch in Ihrem Herkunftsland anerkannt.


Das Aufenthaltsrecht aufgrund eines Familiennachzuges kann nach einer Scheidung in den ersten drei Jahren nach Zuzug verloren gehen. Ausnahmeregelungen gibt es aber, wenn Sie zum Beispiel Mutter oder Vater eines Kindes mit ausländischer Staatsbürgerschaft sind.


Hinweis: Diese Informationen sollen lediglich eine grobe Übersicht geben. Bitte denken Sie daran, dass die Ausländerbehörde immer eine Einzelfallprüfung vornehmen muss.

Öffentliche Leistungen

Auch ohne deutschen Pass haben Sie grundsätzlich Anspruch auf soziale Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld I haben keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihr Aufenthaltsrecht.

Erhalten Sie längerfristig Grundsicherungsleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld, kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Einschränkungen kommen.

Asylsuchende (oder Geduldete) erhalten eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sind daher von weiteren Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld ausgeschlossen.

Lassen Sie sich bei allen diesen Fragen in jedem Fall beraten!

Beratung und Hilfe

Gesundheit

Krankenversicherung und Humanitäre Sprechstunde

Wenn Sie keine (ausreichende) Krankenversicherung haben, können Sie in der Humanitären Sprechstunde ambulante allgemein- und zahnmedizinische Hilfe finden.

Die Krankenversicherungsclearingstelle berät Menschen, die derzeit über keine Krankenversicherung verfügen. 


Humanitäre Sprechstunden gibt es hier:

Deutschförderangebote

Die Wiesbadener Servicestelle Deutsch bietet für Zugewanderte als Erstanlaufstelle zu Deutschförderangeboten eine kostenfreie und trägerneutrale Beratung.

Sprach-, Integrations- und Alphabetisierungskurse

Die Migrationsberatungsdienste informieren und helfen Ihnen bei der Vermittlung von Sprach-, Integrations- und Alphabetisierungskursen.

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Hier finden Sie eine Beratung, wenn Sie als Zugewanderte Ihre im Ausland erworbenen beruflichen oder akademischen Abschlüsse anerkennen lassen wollen.

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