Inhalt anspringen
Amt für Zuwanderung und Integration

Ausländerbehörde

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine weltoffene Stadt. Hier wohnen, studieren und arbeiten circa 75.300 ausländische Staatsangehörige – für deren aufenthaltsrechtlichen Belange ist die Ausländerbehörde zuständig.

Die Ausländerbehörde ist die Fachstelle für alle Fragen rund um die Themen Einreise und Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen – sowie für alle Fragen zum Aufenthaltsrecht. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde beraten Sie bei Ihren Anliegen und helfen bei der Erledigung der Formalitäten.

Speziell für die Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland ist die Servicestelle Arbeitsmigration (Öffnet in einem neuen Tab) für Sie da und berät und unterstützt Wiesbadener Unternehmen.

Erreichbarkeit

Bitte wählen Sie einen Weg und reichen die Unterlagen nicht mehrfach ein.

Persönliche Erreichbarkeit (Termin)

Wir sind gerne persönlich für Sie da, allerdings sind Vorsprachen nur mit einem Termin möglich (außer bei Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung (Öffnet in einem neuen Tab)).

Termin vereinbaren (Öffnet in einem neuen Tab)

Telefonische Erreichbarkeit

Service-Telefon: 11 bis 12 Uhr am Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag

0611 313657

Postalische Erreichbarkeit

Sie können Unterlagen online einreichen über unseren Digitalen Briefkasten (Öffnet in einem neuen Tab).

Ebenfalls können Sie uns eine E-Mail an auslaenderbehoerdewiesbadendeschreiben und Unterlagen per Post zusenden oder in den Briefkasten einwerfen.

Aktuelles

  • Passfotos (Ausweisbilder)

    Ab dem 1. August 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Ausgedruckte Fotos auf Papier sind nicht mehr zulässig. Weitere Informationen unter News und Aktuelles.

  • Ukraine

    Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2026 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten bei der Ausländerbehörde nicht vorsprechen. Eine Antragstellung oder eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich.

  • Nationalpässe der Russischen Föderation, Änderung ab 1. Januar 2026

    Die Russische Föderation stellt aktuell biometrische als auch nicht-biometrische Reisepässe aus. Ab dem 1. Januar 2026 werden in Deutschland grundsätzlich nur noch die biometrischen Reisepässe anerkannt.

    Ausnahmefall: Ihr Aufenthaltstitel wurde in Verbindung mit einem nicht-biometrischen Reisepass ausgestellt. In diesem Fall wird Ihr nicht-biometrischer Reisepass bis zum Ablauf dieses Aufenthaltstitels anerkannt.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zur Ausländerbehörde und ihren (Online-)Dienstleistungen sowie aktuelle Meldungen finden Sie unter dem Link Ihre Ausländerbehörde.

Ausländerbehörde

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 3
65197 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind nur mit einem Termin möglich. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt. 

Zur Terminanfrage (Öffnet in einem neuen Tab).

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise