Inhalt anspringen
Nahverkehrsplan

Lokaler Nahverkehrsplan

Der inzwischen vierte lokale Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde 2024 beschlossen und zum zweiten Mal gemeinsam mit dem Nahverkehrsplan des Rheingau-Taunus-Kreis erarbeitet.

Darstellung des Basisnetzes

Die Verpflichtung der kommunalen Gebietskörperschaften als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) lokale Nahverkehrspläne zu erstellen, resultiert aus den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG Hessen).

Der erste Nahverkehrsplan (NVP) der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am 15. Februar 2001 durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen und danach kontinuierlich fortentwickelt.

Nach § 14 Abs. 8 Satz 2 ÖPNVG Hessen ist spätestens alle fünf Jahre darüber zu entscheiden, ob der Nahverkehrsplan neu aufzustellen ist. Mit der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 wurde der Magistrat mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans beauftragt. Der aktuell gültige vierte Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde im Dezember 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Den Gesamttext des aktuell gültigen lokalen Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Wiesbaden erhalten Sie unter 4. Fortschreibung lokaler Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden (Gesamttext) (Öffnet in einem neuen Tab)

Weitere Informationen zum Sachstand der im Nahverkehrsplan beschlossenen Netzreform und zum Erarbeitungsprozess des Planwerks erhalten Sie unter ESWE Verkehr erarbeitet die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans für Wiesbaden - wiesbadenwirkt.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Auch interessant

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise