Lärmschutz-Regeln für Public Viewing im Freien
Während der Fußball-Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis zum 19. Juli können in Wiesbaden Genehmigungen für Ausnahmen vom Lärmschutz für öffentliche Übertragungen im Freien erteilt werden. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen dabei bestimmte Vorgaben beachten.
Die Landeshauptstadt freut sich auf eine festliche und friedliche Atmosphäre während der Fußball-Weltmeisterschaft. Aufgrund der Zeitverschiebung in Nordamerika werden viele Spiele in den späten Abend- und Nachtstunden stattfinden. Für Public-Viewing-Veranstaltungen unter freiem Himmel gelten dabei besondere Regelungen.
Auf der Grundlage der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen aktuellen „Public-Viewing-Verordnung“ können in Wiesbaden Genehmigungen für Ausnahmen vom Lärmschutz für öffentliche Übertragungen im Freien erteilt werden. Diese ermöglichen es Fans, die Spiele auch nach der üblichen Nachtruhe gemeinsam draußen zu verfolgen. Die Erteilung einer Genehmigung für Veranstaltungen im Freien ist für Wiesbaden jedoch an festgelegte Uhrzeiten gebunden:
- In der Vorrunde kann eine Ausnahmegenehmigung vom Lärmschutz erteilt werden, wenn ein Spiel von Montag bis Donnerstag spätestens um 22 Uhr beginnt. An Freitagen und Samstagen muss das späteste Spiel um 23 Uhr beginnen.
- In der K.o.-Runde, also ab dem Sechzehntelfinale kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn der Anpfiff bis 23 Uhr stattfindet.
- An Sonntagen gilt während der gesamten Weltmeisterschaft 22 Uhr als spätester Spielstart.
Bei allen Zeitregelungen gilt die Ausnahme vom Lärmschutz bis zum jeweiligen Spielende.
Die Stadt weist darauf hin, dass Ausnahmegenehmigungen im Freien ausschließlich für Spiele innerhalb dieses festgelegten Zeitfensters erteilt werden. Für Partien, deren Anstoßzeiten nach den genannten Zeiten liegen, können keine Genehmigungen für Veranstaltungen im Freien ausgesprochen werden. Diese Regelung dient dem notwendigen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Veranstaltung und dem Schutz der Anwohner vor übermäßigem Lärm.
Wichtig für Veranstalter, Gastronomiebetriebe und Vereine:
Es besteht keine Pauschalgenehmigung für die Dauer der Weltmeisterschaft. Jeder Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Lärmschutz wird von der Stadt Wiesbaden individuell im Hinblick auf die lokalen Auswirkungen der Veranstaltung geprüft.
Interessierte sind verpflichtet, ihre Anträge beim Umweltamt der Stadt Wiesbaden unter laerm-und-luftwiesbadende einzureichen. Eine Antragstellung bis zu fünf Werktage vor einem Spiel wird empfohlen, um eine rechtzeitige Bearbeitung und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Kontakt
Umweltamt
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
