Umwelt, Natur und Klima
Lärmaktionsplan Schiene
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verlangt die Erstellung eines Lärmaktionsplans für Wiesbaden. Laut diesem Gesetz ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für einen bundesweiten Lärmaktionsplan verantwortlich, der die Haupt-Eisenbahnstrecken des Bundes betrifft. Diese Strecken haben mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr.
Lärmaktionsplan Schiene und Industrie
Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre aktualisiert. Auf der Website des Eisenbahn-Bundesamts finden sich ausführliche Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Dort erfahren Bürgerinnen und Bürger auch, wie sie an der Überarbeitung mitwirken können. Zusätzlich gibt die Seite Informationen zu Maßnahmen zur Lärmminderung, lauten Güterwagen und Förderprogrammen für Schallschutz.
Weitere Informationen
- Lärmaktionsplanung Schiene (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmaktionsplanung Ballungsräume (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmkartierung EBA (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmaktionsplanung EBA (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärmsanierungsprogramm EBA (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lärm-Monitoring EBA (Öffnet in einem neuen Tab)