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Stadt beabsichtigt Vergleich für Grundstück Wilhelmstraße
Der Streit um das von der OFB Projektgesellschaft mbH erworbene Grundstück an der Wilhelmstraße kann vermieden werden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden will sich mit der OFB in einem Vergleich einigen.
Die Eckpunkte des Vergleichs: Auf einem Teil des Areals, der nun von der OFB an die Stadt zurückgegeben wird, kann nun wie beschlossen ein Hotel entstehen. Die OFB behält zwei insgesamt 9.913 Quadratmeter große Flurstücke im hinteren Teil des Areals und kann diese für Wohnbebauung nutzen. Um den Kompromiss zu ermöglichen, muss die OFB den von der Stadt geforderten Quadratmeterpreis von 1.700 Euro akzeptieren. Stadtrat Detlev Bendel ist überzeugt: „Das wäre die beste Lösung für Wiesbaden. Ein jahrelanger Rechtsstreit mit erheblichen Prozessrisiken könnte vermieden werden.“ OFB Geschäftsführer Dr. Alois Rhiel betont: „Der Verzicht auf einen wesentlichen Teil des Grundstücks und die geforderte massive Erhöhung des Kaufpreises werden von der OFB nur deshalb akzeptiert, um die Grundlagen einer positiven, kooperativen Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Wiesbaden wieder zu begründen und zu festigen.“

Der Vergleich, der nächste Woche vom Magistrat bestätigt werden muss, steht am Ende schwieriger Verhandlungen. Auf einem Teil des Areals sollte ursprünglich das Wiesbadener Stadtmuseum entstehen. Nachdem das Projekt scheiterte, beschloss die Stadtverordnetenversammlung im Februar dieses Jahres den Rücktritt vom Kaufvertrag mit der OFB Projektgesellschaft Wilhelmstraße Wiesbaden GmbH & Co. KG. Die OFB bestritt jedoch den Rechtsgrund und weigerte sich, die eingetragene Auflassungsvormerkung zu löschen. Nach Rechtsauffassung der OFB habe sich die Stadt unter anderem treuewidrig verhalten und sich in Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten gesetzt (venire contra factum proprium). Dr. Alois Rhiel erklärt: „Als Gesellschaft konnten wir unsere Ansprüche nicht einfach fallen lassen. Als Geschäftsführer habe ich sogar eine Treuepflicht, unsere Position durchzusetzen. Wir sind sehr froh, dass wir mit dem Vergleich eine Eskalation vermeiden können.“

In einer Güterabwägung hatte sich die Landeshauptstadt Wiesbaden für einen Vergleichsweg mit der OFB entschieden. Die vom Dezernat für Wirtschaft und Personal geführten Vergleichsverhandlungen beruhen in erster Linie auch auf der Empfehlung des Rechtsamtes und einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Kanzlei BGP (Blersch, Goetsch und Partner) vom Juni 2015. Die Juristen kamen zu dem Schluss: „Mit Rücksicht auf die dargestellten Auswirkungen eines langjährigen Rechtsstreits und des damit verbundenen nicht unerheblichen Prozessrisikos wird empfohlen, mit der Käuferin in Vergleichsverhandlungen einzutreten.“ Problematisch schätzte die Stadt die Verfahrensdauer ein. Wäre der Streit über mehrere Instanzen geführt worden, hätte man bis zu vier Jahre abwarten müssen. Detlev Bendel meint: „Diesen Stillstand wollten wir nicht riskieren. Gerade das für die neuen Rhein-Main-Hallen benötigte Hotel braucht eine schnelle Entwicklung auf diesem Areal.“ Auch die Verfahrenskosten von bis zu einer Millionen Euro erschienen der Stadt letztlich zu hoch.

OFB zahlt Höchstpreise

Der ausgehandelte Vergleich wird nunmehr möglich, nachdem die OFB den Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag bezogen auf das 5.685 Quadratmeter große Flurstück an der Wilhelmstraße akzeptiert hatte. Der Grundstücksverkauf würde – bezogen auf diese Fläche – rückgängig gemacht. Die eingetragene Auflassungsvormerkung wird, so sieht es der Vergleich vor, gelöscht. Für den mit veräußerten Teil der Flurstücke 13/2, Frankfurter Straße, mit einer Fläche von 872 Quadratmetern und Flurstück 13/3, Rheinstraße 5, mit einer Fläche von 9.041 Quadratmetern (Hochgarage) werden die Konditionen der aktuellen Marktentwicklung angepasst. Die OFB zahlt einen Grundstückskaufpreis pro Quadratmeter in Höhe von 1.700 Euro. Dieser Preis ist in der Wiesbadener Innenstadt einer der höchst erzielten, spiegelt aber auch die aktuelle Marktentwicklung wider, wie Beispiele in der Rosenstraße oder die aktuell diskutierten Konditionen rund um das American Arms Areal zeigen. Es werden, so der Vergleichsvorschlag, neben dem Kaufpreis auch übliche Nachträge zum Grundstücksvertrag vereinbart. Die Konditionen für die Beseitigung von Altlasten, die Freistellung des Grundstücks oder die Abrisskosten für die Hochgarage bleiben im Kern unverändert im Kaufvertrag bestehen. Zudem werden die Vorlaufkosten der OFB bezüglich der Planungen zum Stadtmuseum anerkannt. Die Anerkennung dieser Forderung folgt dem Rechtsgutachten der Kanzlei BGP. Das von der Stadt beauftragte Gutachten geht ausdrücklich auf die finanziellen Nachteile der OFB ein und empfiehlt diese im Vergleichsverfahren auszugleichen. Geregelt wird auch, dass die OFB die ihr verbleibenden Grundstücke für Wohnbebauung nutzen kann. Grundlage für die Ausnutzung dieser ist die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene baurechtliche Beurteilung des Grundstücks nach Paragraph 34 Baugesetzbuch. Der erbrachte Eingliederungsnachweis sieht hierfür eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,66 vor. Diese GFZ ist baurechtlich zulässig und gesetzlich normiert und ist Bestandteil der von der OFB im Juli dieses Jahres eingereichten Bauvoranfrage.

Hotelneubau kurzfristig möglich

Als kommunal getragenes Unternehmen verfolgt die OFB laut Geschäftsführer Dr. Rhiel langfristig das Ziel, die Landeshauptstadt Wiesbaden mit ihren Projekten zu unterstützen und zu entwickeln. „Die OFB war deshalb auch zu weitreichenden Zugeständnissen im Vergleichsverfahren bereit,“ fasst er die Ergebnisse zusammen. Für Dezernent Bendel ist es besonders wichtig, dass mit dem erzielten Ergebnis das Hotelprojekt an der Wilhelmstraße zeitnah umgesetzt werden kann. Der Bedarf für einen Hotelneubau wurde mit großer Mehrheit von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist, so Experten, dringend notwendig. So weise die Landeshauptstadt Wiesbaden im aktuellen Tourismusreport eine überproportionale Steigerung der Übernachtungszahlen aus. Mit dem Neubau der Rhein-Main-Hallen (Eröffnung 2018) würden weitere Kapazitäten dringend und vor allem in der Umgebung des Kongress- und Veranstaltungszentrums gebraucht. Alternative Grundstücke stünden nicht zur Verfügung. Dies habe zuletzt auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Hessen-Kreisverband Wiesbaden unterstrichen und sich für den Hotelbau ausgesprochen. Der Neubau sei für eine erfolgreiche Vermarktung der neuen Rhein-Main-Hallen notwendig und trage zur Etablierung Wiesbadens zu einer der führenden Konferenz-Destinationen Deutschlands bei. Bendel kündigt an: „Der Hotelbau und der damit verbundene Grundstücksverkauf wird – so lautet auch der Stadtverordnetenbeschluss – öffentlich ausgeschrieben.“ Bendel erläuterte, dass die Kaufsumme für den hinteren Grundstücksteil direkt nach notarieller Beurkundung und positiv beschiedener Bauvoranfrage fließe. Eine Neuausschreibung hätte mindestens ein bis zwei Jahre in Anspruch genommen. Damit könne der Neubau der Carl-von-Ossietzky-Schule planmäßig finanziert werden.

Mehr Wohnungen in der Innenstadt

Der innerstädtische Wohnungsbau profitiere mit dem Kompromiss zeitnah. So sehe die OFB auf dem erworbenen Grundstücksareal eine Wohnbebauung mit rund 160 Wohneinheiten vor, die auch städtebaulich positiv beurteilt wurde. Die OFB habe die Planungen bereits weit vorangetrieben. „Eine schnelle Umsetzung ist möglich“, verspricht Dr. Rhiel. Die geplante Wohnbebauung orientiere sich durch freistehende Einzelbaukörper unterschiedlicher Größe und Proportion an der gewachsenen, historischen Villen-Struktur des östlich angrenzenden Stadtgebietes. An gleicher Stelle standen auch früher freistehende Wohngebäude. Die baufällige Hochgarage (Giraffenkäfig), die keinerlei städtebaulichen Ansprüchen genüge, werde abgerissen. „Damit wird eine städtebauliche Fehlentwicklung endlich korrigiert. Wir betreiben eine Art Stadtreparatur“, führt Dr. Rhiel weiter aus. Die OFB setze dabei auf das Wiesbadener Architektenbüro BGF+ Architekten (Uwe Bordt und Gunther Götz), die bereits zahlreiche Großprojekte in Wiesbaden begleitet hätten und „ein hohes Maß an Anerkennung genießen“, so Rhiel.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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