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Erhaltungssatzung in Medenbach steht online zur Verfügung
Die Erhaltungssatzung für den Ortsbezirk Medenbach steht nun online auf der städtischen Internetseite unter http://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/rathaus/stadtrecht/6_-_1.5_Erhaltungssatzung_Medenbach.pdf zur Ansicht zur Verfügung. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich somit jederzeit über die Inhalte und den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung informieren.
Die „Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes auf Grund
seiner städtebaulichen Gestalt im Ortsbezirk Medenbach“ (Erhaltungssatzung Medenbach) wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 21. Dezember 2017 beschlossen und in der Presse am 5. März 2018 bekannt gemacht. Die Karte zum Geltungsbereich der Satzung wurde in der Zeit vom 6. März bis zum 5. April 2018 im Stadtplanungsamt im Raum für öffentliche Auslegungen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Erhaltungssatzung Medenbach ist somit am 6. April 2018 in Kraft getreten.

Im Vorfeld zur Erhaltungssatzung wurde für den Ortskern von Medenbach im Jahre 2016 eine Ortsbildanalyse erarbeitet, in welcher vorhandene Qualitäten und Potentiale der historischen Ortsmitte aufgezeigt wurden. Für Bürger, Bauinteressierte und Architekten wurde 2016 vom Magistrat der Landeshautstadt Wiesbaden, vertreten durch das Stadtplanungsamt, eine Gestaltungsfibel herausgegeben. Die Gestaltungsfibel dient als Ratgeber und enthält Empfehlungen für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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