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Kessler und Manjura: „Mehr Tempo für mehr bezahlbaren Wohnraum“
In der Sitzung am Dienstag, 13. November, hat der Magistrat die Grundsatzvorlage Wohnungsbau beschlossen. Ziel der von Sozialdezernent Christoph Manjura und Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin Kessler eingebrachten Sitzungsvorlage ist die Zusammenstellung und Anwendung der Ergebnisse der Projektlenkungsgruppe Wohnungsbau und deren drei Arbeitsgruppen, die gebildet wurden, um die Rahmenbedingungen für den Bau von 1.200 Wohnungen pro Jahr - davon 400 geförderte Wohnungen - zu schaffen.
In der Sitzungsvorlage wurden unter anderem die in den letzten eineinhalb Jahren auf den Weg gebrachten Beschlüsse und Aktivitäten des Magistrats gebündelt aufgeführt. Bereits in der Ausführungsvorlage „Wohnungsbauprogramm 2018“ wurde dargestellt, dass 528 Neubauwohnungen gefördert und Belegungsrechte an voraussichtlich 22 Wohnungen erworben werden sollen.

„Ferner wird der Magistrat geeignete Maßnahmen prüfen, um bei möglichst allen Bauvorhaben ab 60 – zusätzlichen – Wohneinheiten auf die Realisierung von gefördertem Wohnraum hinzuwirken“, so Manjura. Bei der Schaffung von Wohnbaurecht ist dies bereits für alle Neuprojekte mit mindestens 22 Prozent vorgesehen, bei städtischen Gesellschaften beträgt dieser Anteil 30 Prozent.

Neben der Sicherung der finanziellen Umsetzung des Wohnungsbauprogramms, die in der Sitzungsvorlage dargestellt wird, stellt die Beschleunigung der Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren einen wichtigen Baustein zur Erreichung des Ziels dar.
Hierzu wurden verschiedene Ansätze erörtert, bewertet und nunmehr beschlossen. Diese sind insbesondere: Im Regelfall wird künftig auf den Entwurfs- und Offenlagebeschluss verzichtet. Dieser ist nach dem Baugesetzbuch nicht zwingend vorgesehen und daher entbehrlich. Magistrat und Ortsbeirat werden durch das Stadtentwicklungsdezernat von der bevorstehenden Offenlage dennoch unterrichtet, und unabhängig von dieser Verfahrensweise werden Fachausschüssen und Ortsbeiräten nach Bedarf die jeweiligen Planungen selbstverständlich weiterhin präsentiert. Die Anwendung von „beschleunigten Verfahren“ nach den Paragraphen 13,a,b Baugesetzbuch sollen soweit möglich ebenfalls häufiger angewendet werden.

„Auch die Erteilung von Baugenehmigungen während der Planaufstellung führt zu erheblichen Zeitgewinnen, wenn die Voraussetzungen nach Paragraph 33 Baugesetzbuch vorliegen. Denn ähnlich wie bei dem Wegfall des Entwurfs- und Offenlagebeschlusses, kann auch hier künftig auf eine separate Sitzungsvorlage verzichtet und viel Zeit eingespart werden“, ergänzt Kessler.

Und weiter: „Die nun vorgestellten Ergebnisse, die auch in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt werden, stellen eine gelungene Ergänzung zur ‚Wiesbadener sozialgerechte Bodennutzung – WiSoBoN‘ dar, die bereits am 21. Juni dieses Jahres von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, das die Übertragung der Kosten für soziale Infrastruktur an die jeweiligen Vorhabenträger vorsieht und damit die Verhandlung städtebaulicher Verträge ebenfalls deutlich beschleunigt.“

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Herausgeber:
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