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Stadtpolizei kontrolliert ab Montag Öffnung der Geschäfte
Die ab Montag, 20. April, in Hessen beginnenden Lockerung der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und die damit einhergehenden Öffnungen der Geschäfte und Eisdielen werden von den Ordnungsbehörden der Landeshauptstadt Wiesbaden kontrolliert. Der Schwerpunkt der Kontrollen der Stadtpolizei wird in den ersten Tagen auf der Beratung der Einzelhändler liegen. Bußgelder sollen zunächst nicht ausgesprochen werden.
„Das öffentliche Leben kann nur in kleinen Schritten zur Normalität zurückkehren“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz. Die Kontaktbeschränkung und die Hygienevorschriften bleiben trotz der Lockerungen weitestgehend bestehen. Zwar dürfen Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen, aber es darf beispielsweise im Einzelhandel maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter im Laden sein, der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Menschen muss eingehalten werden. Eiscafés dürfen Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung anbieten. Dabei darf unter anderem das Eis nicht in essbaren Behältnissen verkauft oder an öffentliche Plätze oder Grünanlagen geliefert werden. Der Verzehr ist im Umkreis von 50 Metern rund um die Eisdiele verboten. Die Stadtpolizei wird – wie in den vergangenen Tagen und Wochen - Kontrollen und Beratungsgespräche durchführen, um auf die Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus und die Einhaltung der Lockerungen zu achten sowie Verstöße gegen die Versammlungsobergrenze zu ahnden. „Ich freue mich, dass sich bisher die allermeisten Menschen an die Auflagen gehalten haben. Leider gibt es aber immer wieder einige wenige Unbelehrbare“, so Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz fest.

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Herausgeber:
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