Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Gesellschaft & Soziales, Homepage
Unterzeichnung des Verbundskooperationsvertrags zwischen Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis
Am Freitag, 5. Juni, haben der Wiesbadener Sozialdezernent Christoph Manjura und der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreis, Frank Kilian, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der ambulanten und stationären Altenpflege und aus dem Krankenhauswesen einen Verbundskooperationsvertrag unterzeichnet. Insgesamt startet diese völlig neue Form der Kooperation, die aufgrund der neuen generalistische Pflegeausbildung entstanden ist, mit zwanzig Erstunterzeichnern.
„Der Verbundskooperationsvertrag stellt nicht nur ein Novum in der Zusammenarbeit der verschiedenen Ausbildungsbereiche dar“, ist der Wiesbadener Sozialdezernent Christoph Manjura sichtlich stolz. Der Vertrag sei zudem auch Ausdruck der exzellenten Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis.

„Die zunächst seitens der Altenpflegeeirichtungen geäußerte Idee einer übergreifenden Kooperation fiel bei uns im Sozialdezernat sofort auf fruchtbaren Boden“, erläutert Manjura. Schließlich verfüge man mit dem Forum Demenz und dem Geriatrienetzwerk GeReNet.Wi, angesiedelt in der Abteilung Altenarbeit des Amtes für Soziale Arbeit, über ein breites Netzwerk in Stadt und Region, das sich schnell für die Idee aktivieren ließ. Und auch im Bereich Ausbildung engagiere man sich bereits seit vielen Jahren. „Die Altenpflege ist zwar bezüglich der Ausbildung in Hessen und der damit verbundenen Regelungen und ihrer Finanzierungsfragen eine Aufgabe der Landes Hessen, dennoch leistet die Stadt Wiesbaden seit Jahren vor Ort ihren Beitrag, damit die Möglichkeiten der Altenpflegeausbildung die Menschen erreichen, die sich für eine Ausbildung interessieren könnten“, betont der Sozialdezernent, der sich sicher ist, dass noch weitere Kooperationspartner den Vertrag unterzeichnen werden.

Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) zum 1. Januar 2020 wurde die bisherige Pflegeausbildung vollkommen reformiert und neu ausgerichtet. Das Pflegeberufegesetz regelt die Ausbildung von Pflegefachfrauen und -männern (sowie von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern sowie von Altenpflegerinnen und Altenpflegern). Die bisher nach Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennten Pflegeausbildungen wurden im Pflegeberufegesetz, zusammengeführt. Die neuen Auszubildenden erwerben in den ersten beiden Ausbildungsjahren übergreifende pflegerische Kompetenzen in der Krankenpflege, in der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege. Im dritten Jahr der Ausbildung können sie dann wählen, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen wollen oder einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:
Bild
Wiesbadens Sozialdezernent Christoph Manjura und der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreis, Frank Kilian.

Anzeigen