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Corona: Ausbruch durch Hochzeitsfeier
Die Infektionsketten werden immer länger – eine marokkanische Hochzeitsfeier, die vor über einer Woche in Mainz stattgefunden hat, zieht große Kreise. Immer wieder bearbeitet das Gesundheitsamt Fälle, die sich in der Ermittlung auf die Feierlichkeit zurückführen lassen.
Hauptproblem war zunächst, dass dem Gesundheitsamt nach Auftreten des ersten Falles seitens der infizierten Personen keine genauen Angaben zu den Kontaktpersonen gemacht wurden. Die Ermittlung wurde deutlich erschwert und verzögerte sich entsprechend. Es dauerte einige Tage, bis das Gesundheitsamt zumindest eine unvollständige Gästeliste zur Verfügung stehen hatte und die darauf genannten Personen informieren konnte. In dieser Zeit waren die Gäste nicht in Quarantäne sondern sind der normalen Alltagsbeschäftigung nachgegangen: In Schulen, Arbeitsstätten und mit Kontakt zu weiteren Freunden und Familienmitgliedern. Neben einzelnen Schulen, deren Klassen nun vollständig unter Quarantäne stehen, betrifft es auch die ELW-Kantine. Die Mitarbeitenden, die mit der infizierten Person in Kontakt standen, befinden sich ebenfalls in Quarantäne und warten derzeit auf ihr Testergebnis.

„Aufgrund des Ausbruchsgeschehens ist ganz klar, dass sich auf der Veranstaltung nicht an die Abstands- und Hygieneregeln gehalten wurde“, vermerkt Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes. In diesem Fall gibt es noch eine Besonderheit: Da die Veranstaltung im Mainzer Stadtgebiet stattgefunden hat, ist das dortige Gesundheitsamt zuständig. „Wir prüfen derzeit, ob und welche Bußgelder wir für die Wiesbadener Gäste verhängen können“. Diese Bußgelder können bei Behinderung der Ermittlungsarbeit und der damit einhergehenden Gefährdung für die Bevölkerung verhängt werden. Bei Quarantäneverweigerung, die in einzelnen Fällen ebenfalls stattgefunden hat, kann das Gesundheitsamt eine Zwangabsonderung anweisen.

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