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Pressemitteilung

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Veränderte Zugangsregelung in den Stadtbibliotheken Wiesbaden aufgrund der Corona-Regeln
Gemäß der neuen Corona-Regeln des Landes Hessen und der aktuellen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden dürfen bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (3G-Regel) die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungentreten betreten. Diese Regelung gilt auch für den Besuch der Stadtbibliotheken Wiesbaden.
Da die 7-Tage-Inzidenz aktuell über dem Wert von 35 liegt, dürfen derzeit nur Besucherinnen und Besucher Zutritt zu den Stadtbibliotheken erhalten, die nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind oder die einen negativen Schnelltest / PCR-Test vorweisen können. Dies gilt für alle Besucherinnen und Besucher ab sechs Jahre. Die nach Schuljahresbeginn von den Schulen für die Schülerinnen und Schüler ausgestellten Hefte mit Testnachweisen werden als Nachweis akzeptiert.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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